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Staatskanzlei Luzern

Meierskappel: Der Regierungsrat nimmt Stellung

Luzern (ots)

Die Gemeinde Meierskappel leistet einen
wertvollen Beitrag an die gesellschaftliche, politische und
landschaftliche Vielfalt unseres Kantons. In den letzten Jahren hat
es eine Reihe von Problemen gegeben, deren Bewältigung sich schwierig
gestaltete. Heute haben Behörden und Verwaltung wieder Tritt gefasst.
Der Regierungsrat verhehlt  nicht, dass er grundsätzlich der
Abspaltung einzelner Gemeinden vom Kanton Luzern ebenso wie der
Aufnahme von Gemeinden aus andern Kantonen  ablehnend gegenüber
steht. Er sieht deshalb keinen Grund, einen aktiven Beitrag zur
Fusion der Gemeinden Meierskappel und Risch zu leisten.
Der Regierungsrat und die kantonale Verwaltung werden der Gemeinde
Meierskappel indessen alle Informationen zur Verfügung stellen, die
für die Abklärungen im Zusammenhang mit der Fusionsinitiative
notwendig sind.
Die Regierung mischt sich aus Rücksicht auf die Gemeindeautonomie
nicht materiell in die aktuelle Diskussion in Meierskappel ein. Sie
geht davon aus, dass sich Gemeinderat und Bevölkerung der hohen
institutionellen Hürden bewusst sind, die es für einen Kantonswechsel
zu überwinden gilt. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf den vom
Gemeinderat in Auftrag gegebenen Bericht „Meierskappel und Luzern 99"
vom 30. Dezember 1998.
Für einen Kantonswechsel braucht es eine Regelung auf
Verfassungsstufe  (Grundsatz auf Verfassungsstufe mit
Ausführungsgesetzgebung auf Gesetzesstufe oder Staatsvertrag zu einem
konkreten Projekt für einen Kantonswechsel mit obligatorischer
Volksabstimmung).

Kontakt:

Staatskanzlei Luzern, Tel. 041 228 60 00

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