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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Sendegebiete der Lokalradios in den Regionen Zürich, Aargau und Zentralschweiz

Bern (ots)

Der Bundesrat hat die Versorgungsgebiete der
Radiostationen in der Zentralschweiz neu umschrieben, diejenigen im
Raum Zürich und Aargau bei der heutigen Grösse belassen.
Der Bundesrat hat über Erweiterungsgesuche von Lokalradios aus den
Räumen Aargau, Zürich und Zentralschweiz entschieden. Die Gesuche der
Zürcher Veranstalter sahen allesamt eine signifikante Ausdehnung
ihres Versorgungsgebietes in Gebiete benachbarter Stationen vor.
Bereits bei früheren Gelegenheiten hatte der Bundesrat unterstrichen,
dass die Zürcher Veranstalter ihre kritische Grösse bereits erreicht
haben. Das bedeutet nicht, dass ihnen jegliche Entwicklung verwehrt
wäre. Vielmehr kann ihre Versorgungssituation im Rahmen der
bestehenden Weisungen optimiert werden. Im Sinne der Gleichbehandlung
wird auch das Gesuch von Radio Argovia abgelehnt, welches die
Versorgung der Agglomeration Zürich forderte, sowie das Begehren von
Radio Top, das eine Ausdehnung auf den ganzen Kanton Zürich
anstrebte.
Die Zentralschweiz stellt innerhalb der Medienlandschaft Schweiz
einen Sonderfall dar. Die von den kommerziellen Veranstaltern
eingereichten Gesuche entsprachen über weite Strecken einem von den
Radios bereits seit Jahren angestrebten Versorgungsmodell. Dieses
sieht die gemeinsame Versorgung einer Kernzone vor, welche im
wesentlichen die Grossregion um die Städte Luzern, Zug, Schwyz
umfasst. In den Randregionen sind für alle Veranstalter spezifische
Versorgungszonen vorgesehen. Dies ist eine wirtschaftlich faire und
frequenztechnisch realisierbare Lösung.
Der urbane Charakter des Stadt Luzerner Veranstalters Radio 3fach
soll bleiben, doch kann der Sender den Verbreitungsradius inskünftig
auf Emmenbrücke und Emmen ausdehnen.
Anlässlich einer ersten Runde von Gebietsanpassungen hatte der
Bundesrat am 15. Juni 2001 die Grundsätze verabschiedet: Ja zu
massvollen Arrondierungen von bestehenden Lokalradio-Sendegebieten,
Zurückhaltung jedoch bei Ausdehnungsbegehren, welche die Kerngebiete
benachbarter Stationen betreffen.

Kontakt:

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

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