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Eidg. Departement des Innern (EDI)

EDI: Verordnungsänderungen in der Krankenversicherung

Bern (ots)

Der Bundesrat hat die Änderung von zwei Verordnungen
in der Krankenversicherung beschlossen. Im Vordergrund steht die 
Versicherungspflicht für Kurzaufenthalter.
Die Anpassungen in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) 
und in der Verordnung über den Risikoausgleich in der 
Krankenversicherung (VORA) betreffen vor allem technische und 
verfahrensrechtliche Detailkorrekturen. Diese sind unabhängig von 
den laufenden Revisionen des Krankenversicherungsgesetzes zur 
Optimierung des geltenden Systems vorzunehmen. Neu wurden Fragen der 
Versicherungspflicht und der Kostenbeteiligung für 
Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthalter aus dem EU-/EFTA-Raum 
präzisiert. Vor allem musste der Beginn und das Ende der 
Versicherungspflicht festgelegt werden.
Weitere Änderungen betreffen den Rechtsweg bei Entscheiden der 
Gemeinsamen Einrichtung. Zudem wurden die Zulassungsvoraussetzungen 
für Leistungserbringer -insbesondere Anpassungen an das 
Berufsbildungsgesetz - neu geregelt.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Hans Heinrich Brunner, Leiter Direktionsbereich Kranken- 
und Unfallversicherung, Bundesamt für Gesundheit, Tel. 031 322 95 05
Verordnung über die Krankenversicherung/Verordnung über den 
Risikoausgleich in der Krankenversicherung: 
www.bag.admin.ch/kv/gesetze/d/index.html

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  • 24.11.2004 – 09:00

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