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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Mehr Transparenz in der Rechnungslegung Gesetzesentwurf wird KMU-freundlicher und steuerneutral überarbeitet

Bern (ots)

29.1.2003. Der Bundesrat will mehr Transparenz in der
Rechnungslegung: Er hat am Mittwoch beschlossen, den Vorentwurf für 
ein Bundesgesetz über die Rechnungslegung und Revision (VE RRG) 
umfassend überarbeiten zu lassen und eine neue Regelung vorzulegen, 
welche den Bedürfnissen der Unternehmer Rechnung trägt.
Die Neuregelung soll nach den Vorgaben des Bundesrates namentlich 
steuerneutral, KMU-gerecht und durch eine getreue Darstellung der 
Lage vertrauensbildend erfolgen. Die jüngsten Ereignisse in Teilen 
der Wirtschaft haben zu einer Sensibilisierung geführt und die 
Wichtigkeit einer transparenten Rechnungslegung, die ein getreues 
Bild der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens vermittelt, 
aufgezeigt. Eine sogenannte "fair presentation" liegt nicht nur im 
Interesse der Unternehmen selbst, sondern auch im Interesse der 
übrigen Betroffenen (Aktionäre, Staat, übrige Stakeholder). Die 
Börse sieht für börsenkotierte Unternehmungen bereits Standards vor; 
es besteht jedoch nach Auffassung des Bundesrates Handlungsbedarf 
auf allen Ebenen, die veralteten Bestimmungen des Obligationenrechts 
zu ersetzen. Zudem soll im Sinne einer Qualitätssicherung die 
Verordnung über die Zulassung von Abschlussprüfern umgesetzt werden. 
. Der Vorentwurf beruht auf dem Grundsatz der "fair presentation" 
der Rechnungslegung, d.h. der getreuen Darstellung der 
wirtschaftlichen Lage. Damit mit der Neuregelung keine steuerlichen 
Folgen verbunden sind, soll der Rechnungslegungspflichtige von den 
Bewertungsvorschriften des RRG abweichen können. Diese Lösung zur 
Gewährleistung der Steuerneutralität wurde in der Vernehmlassung 
jedoch als ungenügend erachtet. Zudem wurde der zusätzliche 
administrative Aufwand für die KMU kritisiert.
Im Rahmen der Überarbeitung des Entwurfes sind deshalb verschiedene 
Alternativen für die Gewährleistung der Steuerneutralität vertieft 
zu prüfen. Das EJPD wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EFD 
einen steuerneutralen Regelungsvorschlag zu erarbeiten, der dem Ziel 
einer verbesserten Transparenz der Rechnungslegung Rechnung trägt. 
Bei der Überarbeitung des Vorentwurfs RRG gilt es weiter, 
zusätzliche Erleichterungen für KMU zu prüfen und einen für KMU 
verständlicheren Aufbau vorzusehen. Nach den für alle 
Rechnungslegungspflichtigen geltenden Bestimmungen sollen zuerst die 
für kleine Unternehmen geltenden Vorschriften abschliessend 
festgehalten werden; anschliessend sind die zusätzlichen 
Vorschriften für mittlere und grosse Unternehmen je gesondert zu 
regeln.
Auch die Frage, welche Gesellschaften eine Revisionsstelle brauchen, 
bedarf noch einer eingehenden Überprüfung. Für kleinere Unternehmen 
sind auch kostengünstigere Varianten für die Qualitätssicherung der 
Rechnungslegung (z.B. "Review" und "Compilation") in Betracht zu 
ziehen.
Mit der Überarbeitung des Vorentwurfes wurde Prof. Giorgio Behr 
betraut, der neben seiner wissenschaftlichen Arbeit auch als 
Unternehmer tätig ist. Für die Erfüllung seiner Aufgabe wird Prof. 
Behr weitere Experten beiziehen, die mit den Anliegen der KMU im 
Bereich der Rechnungslegung vertraut sind.
Die Botschaft zum Bundesgesetz über die Rechnungslegung und Revision 
soll bis im Frühjahr 2004 vorliegen.
Weitere Auskünfte:
Roland Jeitziner, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 90

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