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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Für die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer

Bern (ots)

Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht der Kommission für
Rechtsfragen des Nationalrates
Bern, 09.12.2002. Der Bundesrat erachtet es als sachgerecht, dass 
die Urteile gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus 
aufgehoben und die Flüchtlingshelfer rehabilitiert werden. Dies hält 
er in seiner Stellungnahme zu einem Bericht und Gesetzesentwurf der 
Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates fest.
Die Rehabilitierung der Flüchtlingshelfer soll erfolgen, weil die 
Verhängung dieser Urteile aus heutiger Sicht das nicht mehr als 
gerecht empfunden wird, führt der Bundesrat in seiner am Montag 
verabschiedeten Stellungnahme aus. Eine Rehabilitierung ist zudem 
angezeigt, weil viele Helfer mit selbstlosem Einsatz handelten und 
zum Teil erhebliche Gefahren auf sich nahmen. Nicht wenige von ihnen 
gerieten durch die Verurteilung wegen Fluchthilfe selbst in Not.
Der Gesetzesentwurf sieht einen doppelten Mechanismus vor: 
Einerseits werden die Strafurteile gegen Flüchtlingshelfer generell 
aufgehoben. Andrerseits soll eine neu zu schaffende, unabhängige 
"Rehabilitierungskommission" auf Gesuch hin oder von Amtes wegen im 
Einzelfall ausdrücklich feststellen, dass ein bestimmtes Urteil 
gegen Flüchtlingshelfer aufgehoben wird. Die Aufhebung von 
Strafurteilen soll aber keinen Anspruch auf Schadenersatz oder 
Genugtuung begründen.
Peter Müller, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 33

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