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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Zusammenarbeit mit der Eu im Bereich Justiz und Inneres

Bern (ots)

Pressekonferenz vom 11.4.2001
Der Bundesrat hat sich an seiner heutigen Sitzung ein
weiteres Mal vertieft mit der Zusammenarbeit mit der Europäischen
Union im Bereich Justiz und Inneres auseinandergesetzt. Der Bundesrat
bestätigt seine Absicht, Verhandlungen mit der EU zu Schengen/Dublin
aufzunehmen. Er ist überzeugt, dass dies ein wichtiger Schritt ist
für eine optimale innere Sicherheit der Schweiz.
Es geht heute nicht darum, neue Beschlüsse bekannt zu geben,
sondern über einen weiteren Schritt in diesem Prozess zu informieren.
Es liegt mir viel daran, hier offen den Stand unserer Debatte und die
heutige Diskussion darzulegen.
Die EU ist mit zwei grossen Begehren an die Schweiz herangetreten,
um auf bilateralem Weg sowohl mit Bezug auf die Betrugsbekämpfung als
auch hinsichtlich der Zinsbesteuerung eine gangbare Zusammenarbeit zu
erwirken.
In dieser Lage hat der Bundesrat gehandelt und gegenüber der EU
klar kommuniziert, dass wir bereit seien, im Dossier
Betrugsbekämpfung zu verhandeln und mit Blick auf die Zinsbesteuerung
um eine gangbare Lösung zu diskutieren, dass wir aber gleichzeitig
auch Themen vorbringen wollen, die uns interessieren.
Dazu gehören - neben den left overs aus den sektoriellen Verträgen
- Begehren um eine verstärkte polizeiliche und justizielle
Zusammenarbeit - kurz um eine Teilnahme der Schweiz am
"Schengen/Dublin"-System.
Der Schweiz ist es bekanntlich in den letzten Wochen gelungen,
dass sämtliche Themen nun in Form von exploratorischen Gesprächen
erörtert werden und dass somit eine einseitige Konzentration auf
EU-Begehren verhindert wird.
Wann und wie und in welchen Bereichen tatsächlich Verhandlungen
stattfinden werden, ist damit aber noch keineswegs gesagt:
  • Zum einen ist der Entscheidprozess auf seiten des Bundesrates noch nicht abgeschlossen - wir warten auf die Stellungnahme der Kantone, welche gerade im Bereich der polizeilichen und justiziellen Kooperation besonders betroffen sind;
  • Zum anderen ist aber auch der Entscheidprozess auf EU-Seite noch nicht beendet, indem die EU nur für den Bereich der Betrugsbekämpfung ein Verhandlungsmandat verabschiedet hat, während der politische Entscheid, inwiefern die Schweiz an Schengen/Dublin teilnehmen können soll, noch offensteht.
  • Wir sind nach wie vor in einer exploratorischen Phase.
  • Der formelle Entscheid, wann wo welche Verhandlungen aufgenommen werden sollen, steht noch aus.
  • Die Kantone müssen in den sie betreffenden Bereichen - also inbesondere bei Justiz und Polizei - ihre Stellungnahme abgeben
und
- Der Bundesrat kann erst und nur dann entscheiden, wenn sämtliche
Elemente auf dem Tisch liegen.
Es besteht kein Zeitdruck für die weiteren Arbeiten. Wichtig ist,
dass die Gespräche neu aufgegleist sind, da die EU ihrerseits auch
Gesprächsbereitschaft signalisiert hat.
Ich möchte nochmals betonen, dass es für den Bundesrat wichtig
war, gleichzeitig mit den anderen Verhandlungen auch die Gespräche
über Schengen/Dublin in Gang zu setzen.
Der Rhythmus von Schengen/Dublin wird voraussichtlich ein anderer
sein als beim Dossier Betrugsbekämpfung, und zwar aus sachlichen wie
auch aus politischen Gründen:
Sachlich: ein Beitritt zum Schengener Informationssystem ist vor
dem Jahre 2004 kaum möglich, ich komme darauf zurück.
Politisch: die zahlreichen noch offenen Fragen betreffend
Auswirkung von Schengen/Dublin auf die Schweiz müssen in
verschiedenen Bereichen noch vertieft werden.
Wir haben heute beschlossen, diese Fragen zu vertiefen.
Ich möchte noch kurz auf einige spezifische Bereiche hinweisen.
Dies soll Ihnen auch zeigen, dass es bei Schengen/Dublin nicht bloss
um Grenzkontrollen geht, sondern auch um weitere Bereiche, die bisher
nur wenig angesprochen worden sind. Sie sind allerdings zum Teil auch
sehr technisch.
Schengener Informationssystem
Das Schengener Informationssystem ist technisch sehr
anspruchsvoll. Das ganze System verfügt über 16 Plätze. Davon ist nur
noch einer frei. In der EU ist allerdings bereits vorgesehen, das
heutige SIS durch ein technisch verfeinertes System SIS II zu
ersetzen, damit weitere Staaten - und allenfalls auch die Schweiz -
aufgenommen werden können. Dieses System wird voraussichtlich in
wenigen Jahren operationell sein. Bevor SISII operativ ist, wird der
Anschluss an Schengen nicht möglich sein.
Datenschutz
Das Schengener Informationssystem wirft Fragen nach dem
Datenschutz auf. "Schengen" schreibt denn auch einen entsprechend
ausgebauten Datenschutz mit sehr detaillierten Regelungen vor. Die EU
prüft jeweils, ob der Datenschutz der angeschlossenen Länder den
Schengener Anforderungen genügt.
Die EU hat bereits für eine mögliche Einbindung der Schweiz in das
System Europol eine Analyse vorgenommen und das schweizerische Recht
als genügend befunden.
Da Europol den Schengen-Standard verlangt, sollte aufgrund unserer
bisherigen Abklärungen der schweizerische Datenschutz auch für das
SIS genügen. Umgekehrt wird die Schweiz darauf achten, dass der
Schengener Standard mit den schweizerischen Bestimmungen kompatibel
ist.
Feuerwaffen und Munition
Ein weiterer Aspekt von Schengen sind beispielsweise auch
Regelungen über den Erwerb, den Besitz und den Vertrieb von
Feuerwaffen und Munition. Deren Umsetzung lassen nach jetziger
Analyse keine Schwierigkeiten erwarten.
Insbesondere erlauben die einschlägigen Vorgaben von Schengen
genügend Raum für den Erwerb und Besitz von Feuerwaffen zu Jagd- und
Sportzwecken. Die Armee ist von den diesbezüglichen Schengener
Bestimmungen ohnehin ausgenommen.  Justizielle Kooperation/Amts- und
Rechtshilfe
Mit Schengen ist auch eine verstärkte justizielle Kooperation bzw.
verstärkte Amts- und Rechtshilfe verbunden. Die Angelegenheit ist
sehr juristisch und sehr technisch. Aus diesem Grund hat der
Bundesrat beschlossen, dass eine vertiefte Analyse dieses Bereichs
und allenfalls eine Diskussion in Anwesenheit von Experten notwendig
ist.
Personenfreizügigkeit
Vom Politischen her besteht ein Link zwischen dem Abkommen über
die Personenfreizügigkeit und "Schengen". Eine Teilnahme bietet ein
wichtiges und nützliches Korrelat zum Personenfreizügigkeitsabkommen.
Die Personenfreizügigkeit stellt ihrerseits eine wesentliche
politische Voraussetzung dar für den gemäss "Schengen" vorgesehenen
Umbau der Grenzkontrollen. Das bedeutet aber,    dass eine zeitliche
Abstimmung nötig ist zwischen der phasenweisen Umsetzung des
Freizügigkeitsabkommens und der technischen Implementierung von
"Schengen".
Liechtenstein
Bei einer Teilnahme der Schweiz am "Schengener System" wäre auch
die Frage des Status von Liechtenstein zu prüfen.
Ein Kontakt mit Liechtenstein ist bereits erfolgt. Der Bundesrat
wird die Frage indessen auch baldmöglichst mit der neuen Regierung
aufnehmen.
Schluss
Der Bundesrat hat aber nicht nur spezifische Fragen im
Zusammenhang mit "Schengen/Dublin" erörtert, sondern auch und eine
vertiefte Aussprache darüber geführt, welche Aspekte im
Gesamtzusammenhang einer künftigen Verhandlungsführung berücksichtigt
werden müssen.
Dazu gehören etwa
  • der Umstand, dass jedes Dossier gesondert und nach seinem Zeitplan geführt werden muss;
  • der Umstand, dass zwischen den einzelnen Dossiers keine Kreuzkonzessionen gemacht werden sollen und
  • der Umstand, dass der Bundesrat das Menü der künftigen Gespräche nach wie vor aktiv mitgestalten und nicht einseitig der EU überlassen will.
Wir erwarten die noch ausstehenden Stellungnahmen und wir werden
uns anschliessend unter Berücksichtigung der Haltung der Kantone
intensiv mit der Frage auseinandersetzen, in welchen Dossiers
Verhandlungsmandate bzw. Mandate zu Vorverhandlungen erstellt werden
sollen.

Kontakt:

EJPD

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