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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

StGB-Revision schützt Gesellschaft besser vor gefährlichen Straftätern als Initiative

Bern (ots)

Bundesrat lehnt Volksinitiative "Lebenslange
Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und
Gewaltstraftäter" ab.
Die Volksinitiative "Lebenslange Verwahrung für nicht
therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter" ist
Ausdruck einer berechtigten Besorgnis. Doch ihre Vorschläge gehen
kaum über die heutigen Regelungen des Strafgesetzbuches hinaus. Zudem
rennt die Initiative offene Türen ein: Die laufende Revision des
Strafgesetzbuches bringt eine Reihe von Neuerungen, welche die
Gesellschaft besser vor gefährlichen Straftätern schützen. Der
Bundesrat beantragt deshalb dem Parlament, die Initiative ohne
Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.
Die Volksinitiative wurde am 3. Mai 2000 mit 194 390 gültigen
Unterschriften in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs eingereicht.
Sie will für eine Gruppe von Tätern eine Verwahrung mit restriktiven
Entlassungsbedingungen einführen. Eine Entlassung soll nur geprüft
werden, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass der
Täter geheilt werden kann und künftig für die Allgemeinheit keine
Gefahr mehr darstellt. Die Initiative sieht ferner vor, dass
Gutachten zur Beurteilung von Sexual- und Gewaltstraftätern immer von
zwei voneinander unabhängigen Experten erstellt werden müssen und die
Behörden für Rückfälle entlassener Täter verantwortlich gemacht
werden können.
Lebenslange Verwahrung ist bereits heute möglich
Die lebenslange Verwahrung ist bereits heute im Strafgesetzbuch
vorgesehen und grundsätzlich für alle Verbrechen und Vergehen
möglich. Die Initiative beschränkt hingegen die Verwahrung auf eine
kleine Gruppe von Straftätern. Sie zielt in erster Linie auf die
psychisch gestörten Delinquenten und erfasst damit einen
wesentlichenTeil der gefährlichen Delinquenten nicht.
Die Initiative äussert sich nicht, wie die lebenslange Verwahrung
vollzogen werden soll. Sie schliesst lediglich den Hafturlaub und
eine frühzeitige Entlassung kategorisch aus. Es ist zwar richtig,
extrem gefährlichen Delinquenten keinen Urlaub zu gewähren. Für jene
Täter, bei denen keine Rückfall- oder Fluchtgefahr besteht (z.B.
gegen Ende der Verwahrung), wäre diese Massnahme jedoch fragwürdig
und unverhältnismässig. Solange der Täter gefährlich ist, soll er
auch nicht frühzeitig in die Freiheit entlassen werden. Es wäre
jedoch kontraproduktiv, auch die bedingte Entlassung und die
nachträglichen Betreuungs- und Ueberwachungsmassnahmen
auszuschliessen.
Unzweckmässige Sicherheitsvorkehren
Um die Entlassung gefährlicher Straftäter zu verhindern, will die
Initiative neue Sicherheitsschranken schaffen: Nur wenn durch neue
wissenschaftliche Erkenntnisse erwiesen wird, dass der Täter geheilt
werden kann, soll der Täter überhaupt begutachtet werden. Alle
Gutachten müssen zudem von mindestens zwei voneinander unabhängigen
Fachleuten erstellt werden. Diese Sicherheitsschranken sind
kompliziert, unzweckmässig und im Ergebnis nicht strenger als jene,
die heute in der Praxis beachtet werden. Insbesondere ermöglichen die
in allen Kantonen eingesetzten Fachkommissionen eine fundierte und
breit abgestützte Beurteilung gefährlicher Straftäter. Die Initiative
ist zudem widersprüchlich, da sie jede vorzeitige Entlassung
ausschliesst, gleichzeitig aber vorsieht, dass extrem gefährliche
Täter zur Behandlung aus der Verwahrung entlassen werden können.
Schliesslich gewährleisten namentlich das Strafgesetzbuch und die
Verantwortlichkeitsgesetze von Bund und Kantonen, dass fehlbare
Behörden zur Verantwortung gezogen werden können.
Gesamtkonzept des Bundesrates geht weiter
Am 21. September 1998 hat der Bundesrat dem Parlament einen
Entwurf zur Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches
vorgelegt. Ein zentrales Anliegen dieser Revision ist der Schutz der
Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern. Zu diesem Zweck schlägt
der Bundesrat eine neue Form der lebenslangen Sicherungsverwahrung
für alle Täter vor, die schwere Straftaten begangen haben und bei
denen eine Rückfallgefahr besteht. Diese Verwahrung ist in ein
Gesamtkonzept von neuen Schutzmassnahmen eingebettet: Vorgesehen sind
unter anderem gesicherte Einrichtungen für die Behandlung psychisch
gestörter gefährlicher Straftäter, strengere
Entlassungsvoraussetzungen und eine breitere Abstützung der Prognosen
bei allen Tätern, die schwere Straftaten begangen haben. Damit geht
das - vom Ständerat bereits verabschiedete - Gesamtkonzept des
Bundesrates weiter als die punktuellen Forderungen der Initiative.

Kontakt:

Vizedirektor Peter Müller, Bundesamt für Justiz,
Tel. +41 31 322 41 33.