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Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereingiung bestätigen Wirksamkeit von Seed-Implantation für die Behandlung von Prostatakrebs

Berlin (ots)

Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche
Bundesvereinigung haben in einer gemeinsamen wissenschaftlichen
Stellungnahme, einem sogenannten HTA-Bericht (für "Health Technology
Assessment"), die Implantation von kleinen radioaktiven Stäbchen
(Seed-Implantation) als vollwertige Alternative zur herkömmlichen
chirurgischen Operation bei Prostatakrebs bestätigt. Mit Hinweis
unter anderem auf umfangreiche retrospektive Studien heißt es, die
Seed-Implantation weise "keine ungünstigere
Wirksamkeits-Verträglichkeits-Relation" gegenüber dem chirurgischen
Eingriff (radikale Prostatatektomie) oder der externen
Strahlentherapie auf. Die Daten, die sich auf Langzeitstudien von bis
zu zwölf Jahren Nachbeobachtungsdauer stützen, bestätigten sogar
"mögliche Vorteile bei Erhalt von Potenz und Urinkontinenz". Als
mögliche Nachteile werden "rektale Komplikationen und urethrale
Nebenwirkungen" genannt. In Frage käme die Seed-Implantation
"insbesondere" bei Patienten mit frühen Stadien des Krebses.
"Wir sind von den Ergebnissen nicht überrascht, da die Methode im
Ausland schon lange etabliert ist", sagte dazu Dr. Edgar Löffler,
Vorstand der Eckert & Ziegler AG und verantwortlich für den Bereich
Therapie. "In den USA etwa ist seit 15 Jahren ein kontinuierlicher
Rückgang der operativen Behandlungen zugunsten der Seed-Implantation
zu beobachten, weil die Nebenwirkungsraten deutlich niedriger sind,
und die Behandlung ambulant durchgeführt werden kann. Damit ist die
Methode insgesamt kostengünstiger und reduziert langfristig die
Gesundheitsausgaben".
Die Eckert & Ziegler AG (ISIN DE 0005659700) ist einer der größten
europäischen Hersteller von schwach radioaktiven Implantaten zur
schonenden Behandlung von Prostatakrebs und hat sich seit Jahren für
die Aufnahme dieser patientenfreundlichen Behandlungsmethode in die
Abrechnungskataloge der deutschen Krankenkassen eingesetzt. Während
Privatpatienten die Therapiealternative schon lange nutzen, haben
schleppende und langwierige Anerkennungsverfahren einen breiten
Zugang für Kassenpatienten bisher versperrt. Erst seit Dezember 2003
wird die stationäre Seed-Implantation von den gesetzlichen
Krankenkassen erstattet. Mit dem positiven Votum der
Bundesärztekammer und Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist der Weg
nun für die Aufnahme der ambulanten Seed-Implantation in den
Regelleistungskatalog durch den Gemeinsamen Bundesausschuß bereitet.
Der vollständige HTA-Bericht ist abrufbar unter
www.bundesaerztekammer.de/30/HTA/70b.pdf

Pressekontakt:

Ihr Ansprechpartner bei Rückfragen:
BEBIG Isotopen- und Medizintechnik GmbH
Karolin Riehle, Öffentlichkeitsarbeit
Robert-Rössle-Str. 10, D-13125 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 / 94 10 84-138, Fax -112
e-mail: karolin.riehle@ezag.de, www.bebig.de

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