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Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB

SGB-DV: Erweiterung Personenfreizügigkeit nur mit Schutzmassnahmen für den Arbeitsmarkt

Bern (ots)

Der Schweizer Arbeitsmarkt ist auf die
EU-Osterweiterung nicht vorbereitet. Dies hat heute die 
Delegiertenversammlung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes mit 
aller Deutlichkeit festgestellt. Sie verbindet diese Feststellung 
mit klaren Forderungen an die Politik: Übergangsregelungen wie sie 
die EU mit Österreich und Deutschland vereinbart hat, präventiver 
Erlass von kollektiven Regelungen, erleichterte 
Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen, wirksame 
Kontrolle der flankierenden Massnahmen, Verbesserungen im 
Arbeitsrecht.
Die Delegiertenversammlung ist überzeugt, dass die Aufnahme neuer 
Mitglieder aus Ost- und Mitteleuropa in die EU ein wichtiges 
politisches Projekt ist. Sie vertieft die Zusammenarbeit zwischen 
West- und Osteuropa und eröffnet den neuen Mitgliedsländern eine 
Perspektive auf ein rasches Zusammenwachsen mit Westeuropa. Weil die 
Schweiz im Unterschied zu den meisten europäischen Ländern nur eine 
schwache Abdeckung mit Gesamtarbeitsverträgen und kollektiven 
Lohnregeln kennt, drohen die grossen Unterschiede in den 
Arbeitsbedingungen, den Löhnen und den Arbeitslosenzahlen zwischen 
der Schweiz und den EU-Beitrittsländern einen erheblichen Druck auf 
die Löhne auszuüben. Deshalb kann der SGB der erweiterten 
Personenfreizügigkeit, nur zustimmen, wenn in der Schweiz 
entsprechende Schutzmassnahmen beschlossen werden.
Im übrigen hat die Delegiertenversammlung ihre Absicht bekundet, die 
11. AHV-Revision mit vollem Einsatz zu bekämpfen. Diese Vorlage ist 
ein frontaler Angriff auf das wichtigste Sozialwerk unseres Landes. 
Der SGB bekämpft ebenfalls das unsoziale Steuerpaket, das lediglich 
für reiche Familien und Hauseigentümer Steuergeschenke bringt. Die 
Mutterschaftsversicherung will der SGB gegen das von der SVP 
lancierte und von ewiggestrigen Freisinnigen unterstützte Referendum 
verteidigen.
Auskunft: Serge Gaillard, Tel. 079 353 11 06

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