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Bundesanwaltschaft BA

BA: Abschluss des Ermittlungsverfahrens gegen einen ehemaligen Angestellten des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF)

Bern (ots)

Bern, 19. September 2002. Handel mit falschen
BFF-Ausweisen: Die Bundesanwaltschaft (BA) hat das 
Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des BFF 
abgeschlossen und das Dossier dem Eidg. Untersuchungsrichteramt 
weitergeleitet.
Die Bundesanwaltschaft hat das am 3. Mai 2002 eröffnete 
gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem 
Verdacht der Fälschung von Pässen des BFF durch einen früheren 
Mitarbeiter sowie des Handels mit solchen Pässen abgeschlossen. Die 
Strafsache wurde am vergangenen 17. September zur weiteren 
Untersuchung an das Eidg. Untersuchungsrichteramt in Bern übergeben.
Die Strafuntersuchung wurde in einem ersten Schritt hauptsächlich 
gegen einen verdächtigten ehemaligen Mitarbeiter des BFF geführt und 
auf fünf verdächtigte Vermittler ausgedehnt. In acht Kantonen wird 
jetzt weiter abgeklärt, ob und inwieweit sich die insgesamt über 100 
Empfänger solcher Ausweisschriften (sog. Endbegünstigte) strafbar 
gemacht haben.
In enger Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei sowie 
zahlreichen kantonalen Polizeikorps konnten über 100 illegal 
ausgestellte BFF-Reisepässe (Identitätsausweise und Pässe für 
Ausländer) sowie zahlreiche Visakleber beschlagnahmt werden. Ebenso 
wurden Computerausdrucke aus Personendatenbanken des Bundes 
sichergestellt, welche der ehemalige BFF-Mitarbeiter an Dritte 
übergeben hatte.
Das Geständnis des Hauptbeschuldigten hat zweifelsohne zur raschen 
Aufklärung dieses Falles wesentlich beigetragen. Gegenstand der 
Ermittlungen sind Urkunden- und Vermögensdelikte sowie strafbare 
Handlungen gegen die Amtspflicht. Die fünf verdächtigten Vermittler 
werden beschuldigt, den ehemaligen BFF-Mitarbeiter zu diesen 
Delikten angestiftet sowie solche Pässe illegal verwendet zu haben.
Andrea Sadecky, stellvertretende Mediensprecherin BA, Tel. 031/324 
324 0

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