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Bundesamt für Justiz

Die Post kann Buslinien in Interlaken betreiben

Bern (ots)

Bundesrat weist Beschwerde der BLS ab
Die Post kann definitiv die vier Buslinien im Raum
Interlaken betreiben. Der Bundesrat hat am Mittwoch den Entscheid des
Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
(UVEK) bestätigt und eine Beschwerde der BLS abgewiesen.
Aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung hatten das Amt für
öffentlichen Verkehr des Kantons Bern und das Bundesamt für Verkehr
den Betrieb von vier Buslinien im Raum Interlaken der Post
zugeschlagen. Gegen diesen Entscheid beschwerte sich die BLS
Lötschbergbahn AG, die mit ihrer Offerte unterlegen war. Das Eidg.
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
wies die Beschwerde am 7. November 2000 ab.
Gegen diese Verfügung erhob die BLS Beschwerde beim Bundesrat. Sie
machte geltend, die Offerte der Post sei vom Verfahren
auszuschliessen, weil sie der Ausschreibung nicht entspreche. Zudem
focht sie den Kostenvergleich des UVEK mit dem Argument an, die Post
gehe von falschen Zahlen aus und missachte arbeitsrechtliche
Bestimmungen.
Der Bundesrat gelangt zum Schluss, dass beide Offerten den in der
Ausschreibung als zwingend bezeichneten Kriterien entsprechen, die
Offerte der Post bezüglich der fakultativen Kriterien aber insgesamt
besser als die BLS abschneidet. Die Ausgestaltung der Offerten beruht
auf unternehmerischen Entscheiden der Post und der BLS. Da sie kein
Bundesrecht verletzen und realistisch erscheinen, sind sie von den
Vergabebehörden nicht in Frage zu stellen, hält der Bundesrat fest.
Dass das UVEK der wesentlich kostengünstigeren Offerte der Post den
Zuschlag erteilt hat, ist daher trotz leichter qualitativer Vorteile
der BLS-Offerte nicht zu beanstanden.

Kontakt:

Eduard Achermann
Bundesamt für Justiz
Tel. +41/31/322 47 82

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