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Staatskanzlei Luzern

Flankierende Massnahmen zum freien Personenverkehr

Luzern (ots)

Der Luzerner Regierungsrat hat die dem Kanton im
Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen zum freien
Personenverkehr überbundenen Verpflichtungen geregelt. Er hat die
tripartite Kommission Arbeitsmarkt gewählt und die Betreuung der
Meldestelle sowie die Kontrolle der Einhaltung der minimalen Lohn-
und Arbeitsbedingungen für In- und Ausländer der Dienststelle
Wirtschaft und Arbeit (wira) übertragen.
Mit dem Abkommen über den freien Personenverkehr wird etappenweise
die berufliche Freizügigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger der
Schweiz und der EU-EFTA Staaten eingeführt. Nachdem die bilateralen
Verträge am 1. Juni 2002 in Kraft getreten sind, beginnt am 1. Juni
2004 die zweite Phase. Der Inländervorrang gegenüber Angehörigen der
EU-EFTA Staaten fällt dahin, insbesondere werden die Lohn- und
Arbeitsbedingungen nicht mehr kontrolliert. Gleichzeitig mit der
weiteren Öffnung des Marktes treten am 1. Juni 2004 die flankierenden
Massnahmen in Kraft. Sie sollen verhindern, dass es auf dem
schweizerischen Arbeitsmarkt zu Sozial- und Lohndumping kommt.
Ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile ausländischer Konkurrenten
sollen verhindert werden. Für die Umsetzung dieser Massnahmen sieht
das Entsendegesetz unter anderem vor, dass jeder Kanton eine aus
Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Staatsvertretern bestehende
tripartite Kommission einsetzt sowie eine Melde- und Kontrollstelle
einrichtet.
Die tripartite Kommission und die paritätischen Kommissionen
spielen beim Vollzug eine wichtige Rolle. Die tripartite Kommission
beobachtet den Arbeitsmarkt. Stellt sie Missbräuche fest, so kann sie
Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen oder die
Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen beantragen.
Die paritätischen Kommissionen kontrollieren, ob die ausländischen
Firmen die allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge
einhalten.
Die vom Regierungsrat gewählte tripartite Kommission Arbeitsmarkt
setzt sich aus sechs von den Sozialpartnern nominierten Personen
sowie drei Vertretern der Kantonalen Verwaltung zusammen:
  • Vertreter der Arbeitgeberorganisationen Bigler Peter, Kasernenstrasse 6, 6032 Emmen Lindegger Josef, eidg. dipl. Baumeister, Veilchenstrasse 16, 6010 Kriens (Präsident) Zimmermann Toni, Luzernerstrasse 31, Postfach, 340, 6353 Weggis
  • Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen Gonzalvez Juan, Hotel- & Gastro-Union, Adligenswilerstrasse 29/22, Postfach 4870, 6002 Luzern Hermann Ivo, SMUV, Dufourstrasse 13, Postfach 4242, 6002 Luzern Reo Guiseppe, GBI, Löwenstrasse 13, Postfach, 6000 Luzern 6
  • Vertreter der Kantonalen Verwaltung Haas Walter, Amt für Migration, Leitung Abteilung Aufenthalt, Hallwilerweg 5, 6002 Luzern Hofstetter Hans, Leitung Industrie- und Gewerbeaufsicht, wira, Bundesplatz 14, 6002 Luzern Meier Rolf, Industrie- und Gewerbeaufsicht, wira, Bundesplatz 14, 6002 Luzern
Die für den Vollzug ebenfalls wichtige Melde- und Kontrollstelle
sowie das Sekretariat der tripartiten Kommission Arbeitsmarkt sind
organisatorisch der Abteilung Industrie- und Gewerbeaufsicht in der
Dienststelle Wirtschaft und Arbeit im Bau-, Umwelt- und
Wirtschaftsdepartement angegliedert, die auch für die weiteren
Umsetzungsarbeiten verantwortlich ist. Für bewilligungspflichtige
Aufenthalte von Ausländerinnen und Ausländern ist weiterhin das
Kantonale Amt für Migration (AMIGRA) zuständig.
Die künftigen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit sind zum
heutigen Zeitpunkt nicht abschätzbar. Sicher ist jedoch, dass deren
Bewältigung nur mit einer konstruktiven Zusammenarbeit aller
Beteiligten und Betroffenen erfolgreich sein kann.
Weitere Angaben zur Organisation, detaillierte Informationen und
weiterführende Links zum Thema können im Internet unter
www.kigh.lu.ch abgerufen werden.

Kontakt:

Regierungsrat Max Pfister
Vorsteher Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Tel. +41/41/228'50'41

Hans Hofstetter
Abteilungsleiter Industrie und Gewerbeaufsicht
Wirtschaft und Arbeit (wira)
Tel. +41/41/228'61'61

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