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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Regierung erlässt Verordnungen zum neuen Ausländergesetz

Vaduz (ots)

Vaduz, 17. Dezember (pafl) - Am 1. Januar 2009 tritt
das Gesetz über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG) in Kraft. Die 
Regierung hat nun die notwendigen Ausführungsverordnungen erlassen, 
welche gleichzeitig mit dem Ausländergesetz am 1. Januar 2009 in 
Kraft treten. Es handelt sich dabei insbesondere um die Verordnung 
über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländern (ZAV), die 
Verordnung über die Integration von Ausländern 
(Ausländer-Integrations-Verordnung; AIV), die Verordnung über das 
Einreise- und Visumverfahren (VEV) und die Verordnung betreffend die 
Abänderung der Personenverkehrsverordnung (PVO).
Der Ausländer-Integrations-Verordnung kommt dabei eine zentrale 
Stellung zu, da es sich beim Bereich Integration um einen Kernbereich
des neuen Ausländergesetzes handelt. Die Verordnung dient der 
Ausführung des Ausländergesetzes im Bereich Integration und regelt 
den Beitrag der Ausländer zur Integration sowie die Aufgaben des 
Ausländer- und Passamtes in diesem Bereich. Insbesondere wird 
festgelegt, wie der Nachweis des Erlernens der deutschen Sprache zu 
erbringen ist und wann der Nachweis als erbracht anzusehen ist. 
Gemäss Verordnung gilt der Nachweis mit dem Erreichen des 
Sprachniveaus A2 als erbracht. Ebensolche Regelungen finden sich zum 
Erfordernis des Erwerbs von Grundkenntnissen der Rechtsordnung und 
des staatlichen Aufbaus Liechtensteins (Staatskunde), wobei 
diesbezüglich auch die Details zur Abhaltung der entsprechenden 
Prüfung festgelegt sind. Einen weiteren wesentlichen Bereich der 
Verordnung stellt das Kapitel über das Verfahren und die 
Voraussetzungen für die Ausrichtung finanzieller Beiträge des Landes 
zur Förderung der Integration dar.

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
Hans Peter Walch, Amtsleiter
Tel.: +423 236 61 40

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