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Fürstentum Liechtenstein

pafl: 7. Sitzung der Gemischten Kommission zum LSVA-Vertrag und zur LSVA-Vereinbarung in Vaduz

Vaduz (ots)

Vaduz, 7. November (pafl) - Liechtenstein hat die
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe im Jahre 2001 nach 
erfolgreicher Volksabstimmung zeitgleich mit der Schweiz eingeführt. 
Dazu hat Liechtenstein ein eigenes Gesetzes und dazugehörende 
Verordnungen erlassen. Im zwischen der Schweiz und Liechtenstein 
abgeschlossenen LSVA-Vertrag und in der Vereinbarung ist die 
Zusammenarbeit und die Verteilung der Einnahmen geregelt. Zur 
Koordination der LSVA wurde eine Gemischte Kommission bestellt, 
welche aus mindestens je drei Delegierten aus der Schweiz und 
Liechtenstein besteht. Am 6. November hielt die Gemischte Kommission 
ihre siebente Sitzung ab. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen den 
Delegationsleitern. Dieses Jahr liegt der Vorsitz beim Amtsleiter des
Amtes für Handel und Transport, Herrn Wilfried Pircher. Die 
Delegationen setzten sich aus der Schweiz durch Vertreter der 
Zollverwaltung und des EDA und in Liechtenstein aus Vertretern des 
Amtes für Handel und Transport (Vorsitz), der Motorfahrzeugkontrolle,
der Stabstelle Finanzen und des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten 
zusammen.
Anlässlich der jährlichen Treffen der Gemischten Kommission wird 
neben dem wichtigen Austausch von Fakten und Informationen zu 
künftigen Projekten im Bereich der Strassenverkehrsabgaben vor allem 
das Funktionieren der Erhebung der PSVA (Pauschalen 
Schwerverkehrsabgabe) und der LSVA sichergestellt. Darüber hinaus 
wird alle fünf Jahre der Aufteilungsschlüssel für den Anteil 
Liechtensteins neu berechnet, was zuletzt im Jahre 2006 erfolgte.
Vertraglich ist das Fürstentum gegenüber der Eidgenossenschaft 
verpflichtet materielle Änderungen des Rechtsbestands sowohl zeit- 
als auch tarifmässig in das nationale Recht umzusetzen. So werden in 
der Gemischten Kommission die geplanten Rechtsänderungen detailliert 
und so früh wie möglich besprochen, damit diese möglichst zeitgleich 
in Liechtenstein umgesetzt werden können.
Die letzten Rechtsänderungen in Liechtenstein betrafen im Jahre 2007 
die Tarifanpassungen mit Wirkung auf den 1.1.2008 in der nationalen 
Schwerverkehrsabgabeverordnung sowie nötige Anpassungen im 
liechtensteinischen Schwerverkehrsabgabegesetz, welche in 
Liechtenstein ebenfalls umgesetzt wurden. Eine ergänzende 
Verordnungsänderung ist bis Ende 2008 noch vorgesehen.

Kontakt:

Wilfried Pircher
Leiter Amt für Handel und Transport
Tel. +423 236 69 04

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