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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Korrektur

(ots)

Liechtenstein konnte Verbesserungen seiner EWR-Umsetzungsbilanz erreichen

Vaduz, 1. Februar pafl - Die EFTA-Überwachungsbehörde hat am 
Donnerstag ihren zweiten Halbjahresbericht 2006 (so genanntes 
Scoreboard) über den Stand der Umsetzung von EG-Richtlinien in den 
EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen veröffentlicht. 
Die EFTA-Überwachungsbehörde verfasst zweimal jährlich einen Bericht 
über die Umsetzung des EWR-Rechts in den drei EWR/EFTA-Staaten. 
Einerseits informieren diese Berichte über die Umsetzungsquoten 
oder -defizite der einzelnen EWR/EFTA-Staaten im Vergleich mit den 
übrigen 25 EWR-Vertragsstaaten. Andererseits zeigen sie die Anzahl 
an Vertragsverletzungsverfahren auf, die gegen Liechtenstein, Island 
oder Norwegen aufgrund mangelnder Umsetzung von EG-Richtlinien oder 
Falschanwendung des EWR-Rechts eingeleitet worden sind. Stichtag für 
das aktuelle Scoreboard war der 31. Oktober 2006. Unbeachtet bleiben 
daher sowohl EG-Richtlinien, die nach dem Stichtag in nationales 
Recht umgesetzt worden sind, als auch neue EG-Richtlinien, die in 
der Zwischenzeit ins EWR-Abkommen übernommen worden sind.
Am Stichtag umfasste das EWR-Abkommen insgesamt 4'701 EG-
Rechtsakte, davon 1'615 EG-Richtlinien. Die Umsetzungsquote wird 
ausschliesslich auf Basis der EG-Richtlinien erstellt, da diese, im 
Gegensatz zu EG-Verordnungen, eines nationalen Umsetzungsrechtsakts 
bedürfen, um in Liechtenstein anwendbar zu sein. Auf der Basis 
dieser 1'615 EG-Richtlinien ergibt sich für Liechtenstein eine 
aktuelle Umsetzungsquote von 98,1 Prozent oder ein Umsetzungsdefizit 
von 1,9 Prozent. Im Vergleich zum letzten Scoreboard von April 2006 
haben sich die Werte (April 2006: 97,9 Prozent bzw. 2,1 Prozent) 
deutlich verbessert. Dies spiegelt auch den Willen der Regierung 
wider, die nach dem letzten Scoreboard Verbesserungsmassnahmen 
eingeleitet hat, um zukünftig eine Umsetzungsquote im Mittelfeld der 
EWR-Staaten erreichen zu können. Die Massnahmen zeigen bereits erste 
Wirkung, wobei durch die Einhaltung von strikten 
Umsetzungszeitplänen unter Wahrung der nationalen Interessen binnen 
Jahresfrist eine noch deutlichere Verbesserung möglich sein sollte. 
Wichtige Herausforderungen sind insbesondere in den Bereichen 
Umweltschutz, Arzneimittel, Finanzdienstleistungen, 
Telekommunikation und Berufsqualifikationen zu erwarten.
Das Umsetzungsdefizit von 1.9 Prozent resultiert aus 
Verzögerungen bei der Umsetzung von EG-Richtlinien in den Bereichen 
Umweltschutz, Telekommunikation und Finanzdienstleistung. Mit diesem 
Defizit rangiert Liechtenstein auf Platz 24 unter den 28 EWR- 
Vertragsstaaten. Die beiden anderen EWR/EFTA-Staaten Norwegen und 
Island belegen mit einer Umsetzungsquote von 99,3 Prozent und 98,5 
Prozent die Ränge 7 und 21. Die Zahl der offenen 
Vertragsverletzungsverfahren gegen die drei EWR/EFTA-Staaten stieg 
von 116 auf 117. Gegen Norwegen und Island laufen jeweils in 43 bzw. 
39 Fällen und gegen Liechtenstein in 34 Fällen entsprechende 
Verfahren.
Das aktuelle Scoreboard der EFTA-Überwachungsbehörde (Internal 
Market Scoreboard EFTA States No. 19) kann im Internet unter 
www.sewr.llv.li (Rubrik: Aktuelles) eingesehen oder direkt bei der 
EFTA-Überwachungsbehörde bestellt werden (Tel. +32/2/286 18 66). Für 
weitere Fragen steht die Stabsstelle EWR zur Verfügung (Tel. 
+423/236 60 37; E-Mail:  info@sewr.llv.li ).
Hinweis: Im zweiten Abschnitt wurde der Umsetzungswert vom 
Scoreboard von April 2006 richtig gestellt: 97,9 Prozent anstatt 
97,1 Prozent.

Kontakt:

Stabsstelle EWR
Dr. Andrea Entner-Koch, Leiterin
Tel : +423/236 60 37

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