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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Kontrolle von Transplantaten

(ots)

Der Bundesbeschluss muss bis zum Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes verlängert werden

Der Bundesbeschluss über die Kontrolle von Transplantaten läuft Ende 
2005 aus. Weil das neue Transplantationsgesetz und das 
Ausführungsrecht nicht auf Anfang 2006 in Kraft treten, beantragt 
der Bundesrat dem Parlament, den Bundes-beschluss über die Kontrolle 
von Transplantaten zu verlängern. Inhaltlich kommt es dabei zu 
keinen Änderungen.
Der Bundesbeschluss über die Kontrolle von Transplantaten regelt 
seit Sommer 1996 einzelne Bereiche der Transplantationsmedizin. 
Insbesondere sollen obligatorische Testpflichten verhindern, dass 
bei der Transplantation von Organen, Geweben oder Zellen 
Krankheitserreger übertragen werden. Ausserdem wird der kommerzielle 
Organhandel unterbunden, indem der Bundesbeschluss verbietet, 
Transplantate gegen Entgelt in Verkehr zu bringen oder zu 
transplantieren.
Seit der Annahme einer einschlägigen Verfassungsbestimmung durch 
Volk und Stände im Februar 1999 hat der Bund eine umfassende 
Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Transplantationsmedizin. Das 
neue Transplantationsgesetz, welches diesen Rechtsbereich 
ausführlich regeln und den Bundesbeschluss über die Kontrolle von 
Transplantaten aufheben wird, wurde in der Herbstsession 2004 vom 
Parlament verabschiedet. In Anbetracht des umfangreichen zu 
erarbeitenden Verordnungsrechts, der notwendigen Konsultationen und 
der Vorbereitung des Vollzugs, wird es allerdings nicht möglich 
sein, das Transplantationsgesetz auf Anfang 2006 in Kraft zu setzen. 
Der Bundesbeschluss über die Kontrolle von Transplantaten muss 
deshalb verlängert werden, um zu verhindern, dass während der 
Übergangszeit vom alten zum neuen Recht eine Lücke besteht. 
Inhaltlich erfährt der Bundesbeschluss dabei keine Veränderungen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Bundesamt für Gesundheit
Jean-Louis Zurcher (Kommunikation), Telefon 031 322 95 05

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