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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Bundesrat befürwortet Bundesgesetz über Familienzulagen

(ots)

Der Bundesrat äusserte sich zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Familienzulagen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N). Der Entwurf fordert Kinderzulagen von mindestens 200 Franken pro Kind und Monat und Ausbildungszulagen von mindestens 250 Franken. Bezugsberechtigt sind Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige. Für Nichterwerbstätige können die Kantone Einkommensgrenzen festlegen. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich eine Harmonisierung der Familienzulagen. Er spricht sich nicht für eine bestimmte Höhe der Zulagen aus, äussert aber Bedenken gegen eine Lösung, die zu einer Mehrbelastung der Wirtschaft führt.

Das von der SGK-N vorgeschlagene Gesetz geht auf die 
parlamentarische Initiative Fankhauser aus dem Jahre 1991 zurück. Es 
soll der Volksinitiative "Für fairere Kinderzulagen" der 
Gewerkschaft TravailSuisse als indirekter Gegenvorschlag 
gegenübergestellt werden. Die Volksinitiative, welche monatliche 
Kinderzulagen von mindestens Fr. 450.- vorsieht, wird vom Bundesrat 
und von der SGK-N abgelehnt.
Kernpunkte der Vorlage zu einem Bundesgesetz über Familienzulagen
* Kinderzulagen von mindestens 200 Franken pro Kind und Monat und 
Ausbildungszulagen von mindestens 250 Franken. (Kinder von 0 bis 16 
Jahren - Jugendliche in Ausbildung von 16 bis 25 Jahre) * Anspruch 
auf Familienzulagen für alle Erwerbstätigen - Selbständigerwerbende 
eingeschlossen. Der Entwurf weitet den Bezügerkreis erstmals auf 
Selbständigerwerbende aus, ohne Einkommensgrenze. Nichterwerbstätige 
erhalten ebenfalls Zulagen, sofern die von den Kantonen allenfalls 
festgesetzten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese 
Einkommensgrenzen dürfen nicht tiefer sein als diejenigen für die 
Kleinbauern nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen in der 
Landwirtschaft. Teilerwerbstätigkeit reduziert die Höhe der Zulagen 
nicht. * Arbeitgeber und Selbständigerwerbende haben sich einer 
Familienausgleichskasse anzuschliessen. Die Leistungen werden durch 
Beiträge der Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden auf den 
Einkommen finanziert, wobei die Kantone die Möglichkeit haben, auch 
für Arbeitnehmende eine Beitragspflicht einzuführen. * Die Kantone 
legen die Anspruchsvoraussetzungen der Familienzulagen für 
Nichterwerbstätige fest und finanzieren diese selbst. Sie können den 
Anspruch von einer Einkommensgrenze abhängig machen. Familienzulagen 
für Nichterwerbstätige richten sich z.B. an Einelternfamilien oder 
etwa an ein nichterwerbstätiges Studentenpaar mit Kind.
Vom Gesetzesentwurf nicht betroffen sind die Familienzulagen für 
Kleinbauern und landwirtschaftliche Arbeitnehmer, die weiterhin 
unter das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der 
Landwirtschaft fallen.
Finanzielle Auswirkungen
Die vorgesehene Mindestzulage von 200 resp. 250 Franken pro Monat 
bringt Mehrkosten von jährlich 890 Millionen Franken. Heute belaufen 
sich die Kosten auf rund 4'080 Millionen Franken pro Jahr. Der 
zusätzlich von Arbeitgebenden (evtl. auch von Arbeitnehmenden) resp. 
Selbständigerwerbenden zu leistende Finanzierungsanteil beträgt rund 
690 Millionen Franken. Weitere 200 Millionen Franken wären von der 
öffentlichen Hand, d.h. mehrheitlich von den Kantonen, zu tragen.
Haltung des Bundesrates
Art und Höhe der Familienzulagen sind heute in allen 26 Kantonen 
unterschiedlich geregelt. Im Bereich der Teilzeiterwerbstätigen, 
Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen bestehen Lücken. Der 
Bundesrat unterstützt grundsätzlich eine Harmonisierung der 
Familienzulagen. Damit können der Kreis der berechtigen Kinder, die 
Altersgrenzen, der Begriff der Ausbildung und die Dauer des 
Anspruchs einheitlich geregelt werden. Für die Fälle, in denen 
mehrere Personen für das gleiche Kind Zulagen geltend machen können, 
kann eine gesamtschweizerisch gültige Regelung geschaffen werden. 
Der Bundesrat spricht sich nicht für eine bestimmte Höhe der Zulagen 
aus, äussert aber Bedenken gegen eine Lösung, die zu einer 
Mehrbelastung der Wirtschaft führt.
Der Nationalrat wird sich voraussichtlich in der Wintersession 2004 
(29. November bis 17. Dezember) mit dem Entwurf zum Bundesgesetz 
über die Familienzulagen befassen.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:	Tel. 031 322 91 47
		Jost Herzog, Leiter der Zentralstelle für 
Familienfragen
		Bundesamt für Sozialversicherung
Beilagen: 
* Ergänzende Stellungnahme des Bundesrates
* Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des 
Nationalrates vom 8. September 2004
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV 
unter www.bsv.admin.ch

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