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Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses

Breite Koalition für ausreichende Finanzierung von Schiene und Strasse

Bern (ots)

Mit der erfolgreichen FABI-Vorlage wird die Finanzierung der Schiene neu geordnet. Der neue Fonds für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr (NAF) bildet das strassenseitige Gegenstück dazu. Der Fonds muss unbefristet mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden. Entscheidend ist, dass der Bund den Agglomerationsverkehr und den Verkehr in Randregionen weiterhin mindestens im heutigen Umfang unterstützt. Die sind zwingende Voraussetzungen dafür, dass die kantonale Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz, die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs, der Schweizerische Städteverband, der Schweizerische Gemeindeverband, der Verband öffentlicher Verkehr und der Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr den NAF unterstützen.

Die Schweiz braucht wettbewerbsfähige Verkehrsinfrastrukturen. Wirtschaft und Bevölkerung sind darauf angewiesen, dass Schiene und Strasse bedarfsgerecht unterhalten und angemessen ausgebaut werden. Deshalb setzen sich die kantonalen Bau- und Verkehrsdirektoren, Städte- und Gemeindeverband sowie Verbände des öffentlichen Verkehrs dafür ein, dass der Bund die Strassenfinanzierung mit dem neuen Fonds für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr (NAF) auf ein solides Fundament stellt.

Das Stimmvolk hat am 9. Februar 2014 die FABI-Vorlage mit grossem Mehr angenommen und damit einer neuen Finanzierungslösung für die Schiene zugestimmt. Die beteiligten Organisationen setzten sich alle für das ausgewogene und breit abgestützte FABI-Paket ein. FABI und NAF sollen sich ergänzen und dafür sorgen, dass alle Schweizer Verkehrsinfrastrukturen in den nächsten Jahren im nötigen Mass ausgebaut und unterhalten werden. Neben einem konkurrenzfähigen Schienennetz braucht die Schweiz auch die Strasse - als Verkehrsträger für den motorisierten Privatverkehr, den Langsamverkehr und den öffentlichen Verkehr. Drei Viertel der Passagiere des öffentlichen Verkehrs werden auf der Strasse transportiert.

Die beteiligten Organisationen haben vier gemeinsame Positionen definiert:

1. Die Schweiz braucht eine wettbewerbsfähige Verkehrsinfrastruktur.

Für das Funktionieren unserer Gesellschaft wie unserer Volkswirtschaft sind wettbewerbsfähige Verkehrsinfrastrukturen unabdingbar. Will der Bundesrat seine im Infrastrukturbericht definierten Ziele der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit erreichen, ist sowohl das Schienen- wie das Strassennetz bedarfsgerecht zu unterhalten und angemessen auszubauen.

2. Der National- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) muss unbefristet finanziert sein.

Die Planung, Umsetzung wie auch der Unterhalt von Verkehrsinfrastrukturen bedarf einer langfristigen Planungs- und Finanzierungssicherheit. Im Sinne einer Gesamtsicht der Mobilität ist deshalb für Schiene wie Strasse ein Fonds der richtige Lösungsansatz. Der neue Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds soll über dieselben Mechanismen verfügen, wie sie auch für den Bahninfrastrukturfonds vorgesehen sind: Dazu zählen unbefristete Finanzmittel, mit denen sowohl Unterhalt wie Ausbau des Netzes bestritten werden. Die Investitionsprojekte sollen auf einer Gesamtstrategie analog dem strategischen Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (STEP) basieren und mittels einzelnen Investitionsschritten dem Parlament vorgelegt werden.

3. Der NAF stellt die unbefristete Bundes-Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs und Substanzerhaltung der Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen sicher, und zwar mindestens im heutigen Umfang.

Die Funktionsfähigkeit des privaten und öffentlichen Agglomerationsverkehrs wie auch der Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen liegt im Interesse des ganzen Landes. Im Rahmen des NAF muss sich der Bund deshalb auch unbefristet an deren Finanzierung beteiligen und zwar mindestens im Umfang des heutigen Infrastrukturfonds. Um keine Investitionslücken zu provozieren, muss der alte Fonds nahtlos vom neuen abgelöst werden.

4. Der Bund hält am bewährten Instrument der Agglomerationsprogramme fest.

Mit den Agglomerationsprogrammen garantiert der Bund eine Gesamtverkehrsoptik über alle Verkehrsträger für jene Regionen, in denen die Verkehre besonders eng verflochten sind. Deshalb sollen die Mittel für den Agglomerationsverkehr auch in einem künftigen Fonds auf Basis solcher Programme gesprochen werden.

Kontakt:

Matthias Michel, Regierungsrat Kanton Zug
Präsident Konferenz der kantonalen Direktoren
des öffentlichen Verkehrs
041 728 55 01
matthias.michel@vd.zg.ch

Benjamin Wittwer
Geschäftsführer Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz BPUK
Geschäftsführer Konferenz der kantonalen Direktoren des
öffentlichen Verkehrs, KöV
031 320 16 91
benjamin.wittwer@bpuk.ch

Kurt Fluri, Nationalrat
Präsident Schweizerischer Städteverband
Stadtpräsident Solothurn
079 415 58 88
kurt.fluri@solothurn.ch

Renate Amstutz
Direktorin Schweizerischer Städteverband, SSV
031 356 32 32
renate.amstutz@staedteverband.ch

Hannes Germann
Präsident Schweizerischer Gemeindeverband, Ständeratspräsident
079 401 00 01
hannes.germann@parl.ch

Ueli König
Direktor Schweizerischer Gemeindeverband, SGV
031 380 70 07
079 770 42 37
ulrich.koenig@chgemeinden.ch

Peter Bieri, Ständerat
Präsident Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr
079 738 84 23
peter.bieri@litra.ch

Matthias Dietrich
Geschäftsführer Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr,
Litra
031 328 32 34
079 252 10 34
matthias.dietrich@litra.ch

Ueli Stückelberger
Direktor Verband öffentlicher Verkehr, VöV
031 359 23 35
079 613 77 01
ueli.stueckelberger@voev.ch

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