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ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband

Sperrfrist 10.06 1005 - Güterverkehr am Gotthard: ASTAG fordert Notmassnahmen

Bern (ots)

Wegen des Unterbruchs der Gotthard-Bahnstrecke und der massiven Beeinträchtigung der Güterversorgung fordert der Schweizer. Nutzfahrzeugverband ASTAG vom Bundesrat Notmassnahmen für die Aufrechterhaltung der Transportsicherheit. Neben Nachtfahrtbewilligungen, und einer temporären Umstellung des Dosiersystems für den Schwerverkehr gehört dazu auch eine Lockerung der Vorschriften für Gefahrguttransporte mit medizinischen Gütern. Zudem sind die gleichzeitig geplanten mehrwöchigen nächtlichen Unterhaltsarbeiten im Gotthard-Strassentunnel zu verschieben. Die aktuelle Lage zeigt nach Ansicht der ASTAG überdies eindrücklich, wie fragil die Zustände auf einer der Hauptversorgungsachsen für die Schweiz sind. Vor der geplanten Totalsanierung des Gotthardstrassentunnels ist der Bau einer Ersatzröhre deshalb zwingend.

Der wochenlange Unterbruch des Bahnverkehrs am Gotthard nach dem Felssturz bei Gurtnellen bringt gravierende Probleme mit sich. beeinträchtigt sind die zuverlässige und regelmässige Versorgung und Entsorgung der Schweizer Wirtschaft sowie der Konsumentinnen und Konsumenten über die weitaus wichtigste Transitachse des Landes. Erschwerend kommt hinzu, dass das Bundesamt für Strassen (ASTRA) zeitgleich nächtliche Sperrungen des Gotthard-Strassentunnels für Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten plant.

Unverzügliche Notmassnahmen gefordert!

Zur Aufrechterhaltung der Transport- und Versorgungssicherheit fordert die ASTAG deshalb vom Bundesrat umgehend Notmassnahmen. In der ausserordentlichen Situation sind alle Beteiligten aufgerufen, mit Flexibilität zu raschen Lösungen zu gelangen. «Im Interesse der ganzen Schweiz kann und darf es nicht sein, dass der Güterverkehr am Gotthard über Wochen praktisch stillgelegt ist», sagt Adrian Amstutz, Zentralpräsident der ASTAG: «Jetzt muss gehandelt werden!»

Konkret fordert die ASTAG, dass gewisse Einschränkungen für den Strassentransport während der Dauer der Behinderung gelockert werden. Namentlich braucht es:

- pauschale Nachtfahrtbewilligungen, - eine Anhebung der Gewichtslimite von 40 auf 44 Tonnen, - die Umstellung des Dosiersystems für eine Bevorzugung von schweren Nutzfahrzeugen gegenüber dem Reiseverkehr, - die Aufhebung von Fahrverboten auf den kantonalen Zubringerstrasse und der Fahrverbote für Gotthardpassfahrten mit LKW-Anhängern - sowie die Lockerung der Gefahrguttransport-Vorschriften.

«Damit kann die Versorgung des Tessins, aber auch der Deutschweizer Bevölkerung mit Lebensmitteln, Post und medizinischen Güter rasch, effektiv und ohne grossen Aufwand sichergestellt werden», begründet Adrian Amstutz.

Zwingend ist ausserdem, dass die gleichzeitig geplanten mehrwöchigen nächtlichen Unterhaltsarbeiten im Gotthard-Strassentunnel auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. «Wir müssen jetzt alles daran setzen, dass die Verkehrsbehinderungen nicht noch künstlich verschärft werden», betont Adrian Amstutz: «Gefordert sind jetzt Flexibilität und Augenmass!».

Zweite Gotthardröhre umgehend projektieren und bauen!

Insgesamt zeigt die aktuelle Lage nach Ansicht der ASTAG auch auf, wie fragil und störungsanfälllig eine der wichtigsten Verkehrsachsen in der Schweiz ist. Ein einziges Ereignis führt sofort zu mehrwöchigen Behinderungen und Versorgungsproblemen.

Für die ASTAG ist deshalb aus Sicherheitsgründen klar, dass vor der geplanten Totalsanierung des Gotthardstrassentunnels zwingend der Bau einer Ersatzröhre in Angriff genommen werden muss: «An einer zweiten Röhre führt kein Weg vorbei», betont Adrian Amstutz überzeugt. Sowohl wegen der Verkehrssicherheit wie wegen der Versorgung.

Die ASTAG-Forderungen im Wortlaut

- Nachtfahrbewilligungen: Während der Dauer der Bahnlinien-Sperrung sind durch das ASTRA umgehend und ohne grosse administrative Umtriebe pauschale Nachtfahrbewilligungen auszustellen. - Anhebung Gewichtslimite: Zur Vermeidung von unnötigem Mehrverkehr sowie zur Entlastung der Kombiverkehr-Kunden ist die Gewichtsbeschränkung von 40 Tonnen im Verkehr auf der A2 sowie von und nach der Südschweiz (inkl. den Zubringerstrecken) vorübergehend auf 44 Tonnen anzuheben. - Temporäre Umstellung Dosiersystem: Das Dosiersystem für den Schwerverkehr ist bis zum Ende der Ausnahmesituation dahingehend anzupassen, dass schwere Nutzfahrzeuge gegenüber dem Reiseverkehr wochentags (bis Freitag abends um 22.00 Uhr) Vorfahrt haben. Der Reiseverkehr durch die Schweiz ist auf die Routen via San Bernardino (A13), Simplon und Gr. Sankt Bernhard zu verweisen. - Aufhebung von Fahrverboten: Parallel dazu ist das generelle Fahrverbot für Nutzfahrzeuge auf den Zubringerstrassen in den Kantonen Uri und Tessin aufzuheben. - Gotthardpassfahrten mit LKW-Anhänger: Ebenso ist das Fahrverbot für LKW-Anhänger auf der Gotthardpasstrasse aufzuheben. - Gefahrguttransporte: Die Vorschriften betreffend ADR-Güter (Gefahrgut) sind für den Gotthardstrassentunnel während der Dauer der Beeinträchtigung der Bahnstrecke zu lockern und damit die Grenze für die Freimengen während der Dauer der Sperrung ausser Kraft zu setzen. - Unterhaltsarbeiten: Die geplanten Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten im Gotthardstrassentunnel in der Nacht müssen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Kontakt:

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Michael Gehrken
079 613 75 64

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