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Pro Infirmis Schweiz

Stellungnahme zum Vorschlag Behindertengesetz der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrates

Zürich (ots)

Nur das erweiterte Gesetz ist ein gutes Gesetz
Die SGK NR hat an ihrer gestrigen Sitzung das
Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verabschiedet. Dabei wurden
für die Behinderten wichtige Erweiterungen des Gesetzes beschlossen.
Die Behindertenorganisation Pro Infirmis begrüsst ausdrücklich diese
Ausweitung des Geltungsbereiches. Der von den Behinderten und ihren
Organisationen mit Hartnäckigkeit und Beharrlichkeit geforderte freie
Zugang für Behinderte zu allen Lebensbereichen scheint sich nach und
nach in der Grossen Kammer durchzusetzen.
Die Ausweitung betrifft insbesondere den Bereich öffentliche
Bauten und Anlagen. Hier macht der Vorschlag der SGK einen grossen
Schritt in der Richtung, die auch von Pro Infirmis mitvertreten
wurde: Auch Bauten, die vor dem Inkrafttreten des BehiG erstellt
wurden, sollen dem Gesetz unterstehen. Zudem werden die Kantone
aufgefordert, die Integration behinderter und nicht behinderter
Schulkinder aktiv zu fördern. Im weiteren sollen nicht nur
Arbeitsverhältnisse des Bundes dem neuen Gesetz unterstellt werden,
sondern alle Arbeitsverhältnisse, also auch die der privaten
Arbeitgeber.
Beschwerdemöglichkeiten erweitert
Im Vorschlag der SGK enthält das BehiG auch deutlich erweiterte
Beschwerdemöglichkeiten für die Behindertenorganisationen. In der
Bundesverwaltung wird zudem eine selbständige Stelle geschaffen,
welche über die Umsetzung des Gesetzes wacht.
Für die Behindertenorganisation Pro Infirmis ist somit klar, dass
die Angstmacherei vor einem überladenen Gesetz von Seiten der
Arbeitgeberkreise nicht verfangen hat. Die Scheinargumente, das
Gesetz ziehe eine Prozesslawine nach sich und verursache
milliardenschwere Bauinvestitionen waren zu durchsichtig: solche
heraufbeschworenen Prozesslawinen ergaben sich weder im Zusammenhang
mit der Gleichstellung von Frau und Mann noch z.B. im Mietrecht.
Überdies gilt bei den Investitionen für Umbauten eine Klausel für
Verhältnismässigkeit.
Pro Infirmis Schweiz ist froh über die von der SGK eingeschlagene
Richtung und hofft, dass das Plenum des NR am 17. Juni der Kommission
folgen wird. Sie unterstützt gleichzeitig nach wie vor die
Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte", um den Druck auf den
Gesetzgeber aufrecht zu erhalten.

Kontakt:

Mark Zumbühl
Leiter Kommunikation Pro Infirmis Schweiz
Tel. +41 1 388 26 77
Mobile +41/79/415'26'27
[ 017 ]

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