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Staatskanzlei Luzern

Strukturen in der Luzerner Waldwirtschaft verbessern

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat im Auftrag des Kantonsrates das Waldgesetz revidiert. Er verankert die eigentumsübergreifenden regionalen Organisationen (RO) im Waldgesetz und zielt auf eine nachhaltige Strukturverbesserung in der Luzerner Waldwirtschaft ab.

Der Luzerner Wald umfasst eine Gesamtfläche von 41'000 Hektaren. Rund 12'000 Waldeigentümerinnen und -eigentümer bewirtschaften ca. 30'000 Einzelparzellen. Dieser schweizweit aussergewöhnlich hohe Privatwaldanteil von 70 Prozent und die kleinstrukturierte Eigentumssituation stellt die Bewirtschaftung des Waldes vor grosse Herausforderungen. Um die Struktur in der Luzerner Waldwirtschaft längerfristig zu verbessern, beschloss der Regierungsrat bereits 1997, die Bereiche «Hoheit», «Betrieb» und «Staatswald» zu trennen. Im Rahmen des RO-Projektes, das der Regierungsrat 2006 zur Umsetzung freigab, förderte der Kanton Luzern wettbewerbsfähige regionale Organisationen (RO). Dieses Vorgehen unterstützte einerseits die Aufgabenentflechtung in der Luzerner Waldwirtschaft. Andererseits ermöglichte es, die Strukturen im Privatwaldkanton Luzern nachhaltig zu verbessern und eine überbetriebliche Bewirtschaftung des Waldes aufzubauen.

Professionelle Strukturen schaffen

Bis heute verfolgt das RO-Projekt das Ziel, von den Waldeigentümerinnen und -eigentümern getragene, privatrechtlich organisierte und professionelle Strukturen zu schaffen. Durch gemeinsame Planung, Pflege und Nutzung sowie die gebündelte Holzvermarktung soll für den Waldeigentümer und die Waldeigentümerin in der regionalen Organisation ein Mehrwert entstehen. Dieser erlaubt es, die professionelle Führung einer solchen Organisation zu finanzieren. Von 2006 bis Ende 2011 entstanden zwölf regionale Organisationen, die den Waldeigentümern im Kanton Luzern die Möglichkeit bieten, ihren Wald überbetrieblich zu bewirtschaften. Dank dieser strukturellen Veränderung werden inzwischen 75 Prozent der Waldfläche im Kanton Luzern durch regionale Organisationen, Korporationsgemeinden oder als Staatswald bewirtschaftet (siehe Übersicht im Anhang).

Bewährte Begleitgruppe

Mit der Gründung der RO konnten Aufgaben wie die Holzvermarktung und die Schlagorganisation vom Staat an die RO ausgelagert werden. Dabei zeigten sich auch offene Fragen zur Rollenteilung zwischen dem jeweiligen RO-Betriebsförster und dem staatlichen Revierförster. Anfang 2012 wurde zur Klärung dieser Aufgabenteilung eine aus Waldeigentümern, RO-Organen und Forstdienstmitarbeitenden bestehende «Begleitgruppe organisierter Wald» eingesetzt. Durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit in der Begleitgruppe kam eine Einigung über die wesentlichen Inhalte einer neuen Leistungsvereinbarung zustande. Diese Vereinbarung bringt nicht nur die Klärung bei der Trennung der betrieblichen und der hoheitlichen Aufgaben. Sie definiert auch die Qualität und das Ausmass der Aufgaben sowie die Abgeltung und die Berichterstattung. Schliesslich werden die Abläufe bei der Erteilung der Nutzungsbewilligung festgelegt und vereinfacht.

Auslöser für Teilrevision

In der Septembersession 2012 hat der Kantonsrat eine Motion von Sepp Furrer über eine Neuorganisation des kantonalen Forstamtes für erheblich erklärt. Dem Kantonsrat wird nun eine Teilrevision des Kantonalen Waldgesetzes unterbreitet. Damit werden sowohl die in der Motion formulierten Anliegen wie auch die Ergebnisse der Begleitgruppe umgesetzt.

Regionale Organisationen verankern

Die in den vergangenen Jahren im RO-Projekt entstandenen regionalen Organisationen werden im Gesetz ausdrücklich erwähnt. Weiter sieht die Teilrevision vor, die partnerschaftliche Zusammenarbeit unter den Beteiligten gesetzlich zu verankern. Dies soll auf der Basis der in der Begleitgruppe erzielten Einigung geschehen. Auch die Übertragung von forstbetrieblichen Aufgaben durch Leistungsvereinbarungen an dafür geeignete Organisationen, namentlich regionale Organisationen und Korporationsgemeinden, soll neu im Gesetz geregelt werden.

Mit der bevorstehenden Teiländerung des kantonalen Waldgesetzes schafft der Kanton Luzern eine wichtige Grundlage für die in der Waldpolitik 2020 des Bundes vorgegebenen Ziele. Insbesondere wird die vermehrte Holzmobilisierung im Privatwald angestrebt. Zum einen als Beitrag zur Energiewende, zum andern soll dadurch die kontinuierliche Belieferung der Luzerner Holzwirtschaft mit dem Rohstoff Holz gefördert werden.

Anhang:

Tabelle Waldbewirtschaftung

Bilder:

- Holzernte

- Seilkran

Anhänge http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/10827_20130422_W-Eigent.pdf http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/10827_20130422_holzernte.JPG http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/10827_20130422_Seilkran.JPG

Kontakt:

Christoph Böbner
Dienststellenleiter Landwirtschaft und Wald (lawa)
Tel.: +41/41/925'10'00
E-Mail: christoph.boebner@lu.ch

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