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Staatskanzlei Luzern

Kanton macht sich «fit» für neue Spitalfinanzierung

Luzern (ots)

Der Regierungsrat gibt den Entwurf einer Änderung
des Spitalgesetzes in die Vernehmlassung. Grund für die Änderung ist 
in erster Linie die neue Spitalfinanzierung des Bundes. Diese bringt 
neben der Einführung von leistungsbezogenen Fallpauschalen (DRG) 
insbesondere eine Gleichstellung der öffentlichen und privaten 
Spitäler bei der Finanzierung mit sich. Neu fallen auch Geburtshäuser
unter den Geltungsbereich der Spitalfinanzierung. Eine wichtige 
Neuerung ist auch, dass sich der Kanton künftig an den Kosten eines 
stationären Spitalaufenthaltes ausserhalb seiner eigenen Spitäler 
anteilmässig beteiligen muss. Die Wahlfreiheit der Patientinnen und 
Patienten wird damit verstärkt, denn sie können künftig ohne 
Zusatzversicherung unter allen von den Kantonen zugelassenen 
Spitälern der Schweiz wählen. Die neue Spitalfinanzierung des Bundes 
führt für den Kanton zu geschätzten Mehrkosten von 40 bis 60 
Millionen Franken pro Jahr.
Mit der vorgesehenen Änderung des Spitalgesetzes sollen vorab die 
Grundlagen für die Umsetzung der neuen Spitalfinanzierung im Kanton 
Luzern geschaffen werden, insbesondere in den Bereichen Spitalplanung
und -finanzierung. So sollen im Hinblick auf die vorgesehene 
Gleichstellung der kantonalen Spitäler mit den privaten Spitälern und
Geburtshäusern die Rechtsgrundlagen für die Erteilung von 
Leistungsaufträgen vereinheitlicht und die Kriterien für die Aufnahme
auf die kantonale Spitalliste verfeinert werden. Die erweiterte 
Mitfinanzierung durch den Kanton erfordert zudem eine verstärkte 
Leistungs- und Qualitätskontrolle durch den Kanton und damit eine 
erhöhte Datentransparenz seitens der Spitäler.
Aufgrund von Aufträgen des Kantonsrates und Erfahrungen aus dem 
Vollzug des Spitalgesetzes soll die Änderung gleichzeitig zum Anlass 
genommen werden, die Rechtsgrundlagen über die Organisation der 
kantonalen Spitäler punktuell anzupassen.
Die Vernehmlassungsunterlagen werden auf der Website des 
Gesundheits- und Sozialdepartements aufgeschaltet. Die 
Vernehmlassungsfrist läuft bis Mitte Januar 2011. Voraussichtlich im 
März 2011 soll der Regierungsrat die definitive Vorlage dem 
Kantonsrat zuweisen.

Kontakt:

Auskunft erteilen ab 13.30 Uhr:

Regierungsrat Guido Graf
Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements
Tel.: +41/41/228'60'81

David Dürr
Leiter Dienststelle Spitäler
Tel.: +41/41/228'59'60

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