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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Schengener Informationssystem II in Betrieb

Vaduz (ots/ikr) -

Liechtenstein ist am 19. Dezember 2011 dem Schengen-Raum beigetreten. Damit einher gingen verschiedene Ersatzmassnahmen, um die Abschaffung der Personenkontrollen an den Grenzen auszugleichen. Eine davon war die Einführung des Schengener Informationssystems, der europäischen Fahndungsdatenbank, die am 9. April 2013 von der zweiten Generation abgelöst wurde.

Das Schengener Informationssystem (SIS) ist gemäss der Europäischen Union das Kernstück der Schengen-Zusammenarbeit. Die Fahndungsdatenbank ermöglicht den zuständigen nationalen Behörden Fahndungen auszuschreiben, die gesuchte oder vermisste Menschen bzw. gestohlene Fahrzeuge oder Dokumente betreffen. Damit kompensiert das SIS teilweise den Wegfall der Personenkontrollen an den Binnengrenzen innerhalb des Schengen-Raums. Seit Anfang April ist die zweite Generation des Schengener Informationssystems (SIS II) in Betrieb. Im Vergleich mit dessen 1995 eingeführten Vorgänger bietet SIS II mehr technische Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Möglichkeit der Eingabe biometrischer Merkmale (Fingerabdrücke und Lichtbilder), neue Arten von Ausschreibungen (gestohlene Flugzeuge, Wasserfahrzeuge, Container, Zahlungsmittel) oder die Möglichkeit der Verknüpfung verschiedener Ausschreibungen (z. B. eine Personenausschreibung und eine Fahrzeugausschreibung).

Regierungschef-Stellvertreter und Innenminister Thomas Zwiefelhofer unterstreicht die Bedeutung und den Nutzen der Anbindung Liechtensteins an das SIS II als zentrales Instrument für die tägliche Fahndungsarbeit der Sicherheitsbehörden: "Liechtenstein profitiert sehr stark vom Zugang zu SIS und neu zu SIS II. Zum einen konnte die Sicherheit im Land dadurch erhöht werden und zum anderen wurde auch die internationale polizeiliche Zusammenarbeit weiter ausgebaut und gestärkt."

Liechtensteiner Behörden nutzen SIS II

In Liechtenstein ist die Landespolizei verantwortlich für das SIS und neu dementsprechend auch für das SIS II. Innerhalb der Landespolizei ist das SIRENE-Büro der Internationalen Polizeikooperation (IPK) der zentrale Kontaktpunkt für die Arbeit mit der Fahndungsdatenbank. Darüber hinaus nutzt auch das Ausländer- und Passamt gewisse Bereiche bei der Überprüfung von Antragsstellern für eine Bewilligung und dem Verlust von Ausweisdokumenten. Indirekt hat auch das Landgericht und die Motorfahrzeugkontrolle Zugriff auf die Datenbank, indem sie bei entsprechenden Fällen das SIRENE-Büro kontaktieren.

Die Liechtensteiner Behörden nutzen das Schengener Informationssystem seit dem 19. Dezember 2011, dem Datum des Schengen-Beitritts. Stephan Gstöhl, Leiter des SIRENE-Büros, ist sehr zufrieden mit der Fahndungsdatenbank: "Die Resultate der Arbeit mit dem Schengener Informationssystem haben die Erwartungen der Landespolizei und insbesondere des SIRENE-Büros weit übertroffen. Wir gehen davon aus, dass die hervorragende Zusammenarbeit auch mit dem SIS II weitergehen wird." Gemäss der Landespolizei verzeichnete Liechtenstein im Jahr 2012 durch den Abgleich von Daten im Schengener Informationssystem im Inland 64 und im Ausland 139 Fahndungstreffer. Sechs der in Liechtenstein gefassten Personen waren in Europa zur Verhaftung ausgeschrieben. Das Schengener Informationssystem enthält aktuell über 45 Millionen Datensätze, die durch SIS II den Polizeibeamten in ganz Europa ohne Verzögerung zur Verfügung stehen.

Schutz personenbezogener Daten

Bei der Arbeit mit den auf SIS II gespeicherten Daten müssen strenge Datenschutzrichtlinien befolgt werden. Bei gespeicherten personenbezogenen Daten kann eine betroffene Person um Auskunft zu diesen Daten ersuchen und dabei prüfen, ob sie richtig sind und die Speicherung rechtmässig war. Ist dies nicht der Fall, besteht ein Recht darauf, die Korrektur oder Löschung der Daten zu verlangen.

Datenschutzbeauftragter Philipp Mittelberger stellt der Landespolizei bei der Arbeit mit SIS II ein gutes Zeugnis aus: "Vor dem Schengen-Beitritt wurde die Datenschutzstelle und die Landespolizei von europäischen Experten auf Herz und Niere geprüft. Diese Prüfung haben wir sehr gut bestanden. Dieser Umstand und die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit der Landespolizei sind eine gute Grundlage für den Schutz der Daten, auch im neuen System."

Wenn Sie um Auskunft, Berichtigung, Löschung oder im Fall von Missbrauch um Zugang zu Ihren persönlichen Daten ansuchen wollen, können Sie sich schriftlich an die Landespolizei wenden. Mehr Informationen zu SIS II und Ihren Rechten gibt es darüber hinaus unter: ec.europa.eu/dgs/home-affairs/sisii

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Claudia Gerner
T +423 236 65 93

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