BAV setzt Höchstarbeitszeit auch bei Schifffahrt durch
Bern (ots) - Die Arbeitszeit der Schiffsführerinnen und Schiffsführer liegt bei einzelnen Schweizer Schifffahrtsunternehmen teilweise über der gesetzlich zugelassenen täglichen Höchstarbeitszeit. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die betroffenen Unternehmen mittels Verfügung angewiesen, die notwendigen Korrekturmassnahmen zu veranlassen, damit spätestens ab Beginn der Sommersaison 2006 die gesetzlichen ...