pafl: Lagerung von Hofdüngern in der Landwirtschaft
(ots) - Vaduz, 15. März (pafl) - Laut Gewässerschutzgesetz müssen Landwirtschaftsbetriebe mit Nutztierhaltung über Lagereinrichtungen für Hofdünger mit einer Kapazität von mindestens vier Monaten verfügen. Unter Hofdünger versteht man Gülle, Mist und Silosäfte. In der Vergangenheit haben ungenügende Hofdüngerlager bei langen schneereichen Wintern zu Verstössen gegen das Verbot, Gülle auf Schnee ...