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SGCI - REACH und GHS in der Schweiz

Zürich (ots)

Die chemische und pharmazeutische Industrie in der
Schweiz ist vom EU-Chemikalienrecht REACH sowie vom neuen
internationalen Einstufungs- und Kennzeichnungssystem GHS betroffen.
SGCI Chemie Pharma Schweiz spricht sich dafür aus, GHS rasch und
zeitgleich mit der EU ins Schweizer Recht einzuführen, mit der
Übernahme von REACH ins Schweizer Recht jedoch zuzuwarten. Mit diesem
Vorgehen bleibt das heute hohe Schutzniveau in der Schweiz erhalten.
Mit der REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung und Zulassung
von Chemikalien), die am 1. Juni 2007 in der EU in Kraft tritt,
sollen alte und neue Stoffe - im Gegensatz zu früher - den gleichen
Regeln unterstellt werden. Für alle Stoffe soll ein
Mindest-Kenntnisstand bezüglich Gefährdung von Mensch und Umwelt 
erreicht werden, der sich an den in Verkehr gebrachten Jahresmengen
sowie an der Gefährlichkeit der Stoffe orientiert. Konkret sind
unterschiedlich umfangreiche Datensätze zu erarbeiten und mehr oder
weniger aufwändige Registrierungs- oder Zulassungsverfahren zu
durchlaufen; den Herstellern und Importeuren der Stoffe wird bei der
Erarbeitung dieser Daten die Hauptverantwortung übertragen.
Auch die schweizerischen Unternehmen - Hersteller und Importeure,
aber auch Anwender von Stoffen und Zubereitungen in anderen Branchen
- werden sich der Herausforderung durch REACH stellen müssen, sind
sie doch direkt oder indirekt von REACH betroffen: Direkt, wenn sie
Stoffe aus der Schweiz in die EU exportieren und die entsprechenden
REACH-Bestimmungen einhalten müssen. Indirekt, wenn sie Stoffe aus
der EU in die Schweiz importieren, da sie voraussichtlich mit
Preiserhöhungen konfrontiert oder auf Grund der neuen, zusätzlichen
Anforderungen gewisse Stoffe auf dem EU-Markt nicht mehr erhalten
werden. Im besonderen Ausmass sind KMU betroffen.
Ob das umfangreiche REACH-Regelwerk in der Praxis funktioniert und
wie gross der Arbeitsaufwand für REACH auch für die betroffenen
exportierenden Schweizer Firmen sein wird, wird sich erst in Zukunft
zeigen. Genauso schwer lässt sich vorhersagen, welche Auswirkungen
REACH auf den EU-Markt und den EU-Produktionsstandort haben wird. Vor
diesem Hintergrund spricht sich SGCI Chemie Pharma Schweiz dafür aus,
von einer parallelen Übernahme von REACH ins Schweizer Recht
abzusehen. In den nächsten 4-5 Jahren soll die Umsetzung von REACH in
der EU aktiv mitverfolgt und evaluiert werden.
Das heute hohe Schutzniveau in der Schweiz wird durch das Zuwarten
in keiner Weise beeinträchtigt. Die Schweiz kennt z.B. seit langem
das Prinzip der Selbstverantwortung der Hersteller (Selbstkontrolle).
Zudem könnten allfällige Erkenntnisse aus dem REACH-Verfahren, die
eine Neubeurteilung von Stoffen hinsichtlich ihrer Risiken für Mensch
und Umwelt notwendig machen, wie bisher rasch und pragmatisch auf dem
Verordnungsweg ins Schweizer Recht überführt werden. Abzulehnen sind
hingegen schweizerische Sonderbestimmungen oder gar eine eigene neue
Chemikalienagentur.
Das von der UNO ausgearbeitete neue Einstufungs- und
Kennzeichnungssystem für Chemikalien, das Global Harmonised System
GHS, sollte hingegen rasch ins schweizerische Recht aufgenommen
werden. Dieses System ist zwar freiwillig, wird aber der Industrie
langfristig wesentliche administrative Erleichterungen bringen. Es
wird erwartet, dass die EU noch im ersten Halbjahr 2007 einen
Vorschlag zur Übernahme von GHS unterbreitet; weitere wichtige
Handelspartner wie die USA oder Japan arbeiten ebenfalls an der
Implementierung von GHS.
Die Übernahme von GHS ins Schweizer Recht soll zeitlich und
materiell auf die EU ausgerich tet werden, wobei angesichts der
internationalen Ausrichtung unserer Industrie eine hohe Flexibilität
gewährleistet sein muss. Da die notwendigen Anpassungen auf der
Verordnungsebene vorgenommen werden können, sind die Vorarbeiten
unverzüglich an die Hand zu nehmen. SGCI Chemie Pharma Schweiz ist
bereit, aktiv an der Umsetzung mitzuarbeiten.

Kontakt:

SGCI Chemie Pharma Schweiz
Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie
Tel.: +41/44/368'17'11
E-Mail: richard.gamma@sgci.ch
Internet: www.sgci.ch

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