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Der Verein Forschung für Leben begrüsst den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Entwurf für die zukünftige Beurteilung von genomeditierten Pflanzen

Der Verein Forschung für Leben begrüsst den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Entwurf für die zukünftige Beurteilung von genomeditierten Pflanzen
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Zürich (ots)

Die Europäische Kommission hat gestern Nachmittag einen Entwurf für die zukünftige Beurteilung von Pflanzen vorgelegt, die mit neuen Techniken der Genomeditierung gezüchtet wurden. Die vorgeschlagenen Regeln sind sowohl für die pflanzenwissenschaftliche Forschung, wie für die Anwendung in der Landwirtschaft von grosser Bedeutung. Vor einigen Jahren hatte der Europäische Gerichtshof in einem Urteil festgehalten, dass gemäss der in Europa geltenden Gesetze genomeditierte Pflanzen als gentechnisch verändert zu betrachten sind. Damit unterstehen sie der entsprechenden, äusserst strengen Regulierung. Die Schweiz hat diese Interpretation übernommen und orientiert sich in der rechtlichen Beurteilung an der Europäischen Union. Dies führte in den letzten Jahren dazu, dass die Entwicklung und Nutzung von genomeditierten Nutzpflanzen in Europa praktisch zum Erliegen kamen. Im Gegensatz dazu werden in Nord- und Südamerika sowie in Asien und Australien mit diesen neuen Techniken eine Vielzahl neuer Pflanzensorten gezüchtet.

Im nun vorliegenden Entwurf der Europäischen Kommission wird vorgeschlagen, genomeditierte Pflanzen differenziert zu beurteilen und gemäss klar definierter Kriterien von einer Regulierung zu befreien. Der Verein Forschung für Leben begrüsst die vorgeschlagene Lockerung. Eine Umsetzung der Vorschläge würde es erlauben, auch in Europa Pflanzensorten mit Genomeditierung zu erforschen und zu entwickeln. Die globalen Veränderungen mit erhöhtem Nahrungsmittelbedarf und den Herausforderungen des Klimawandels verlangen ein schnelles Handeln, damit die pflanzliche Produktion gesichert werden kann. Die vorgeschlagene gesetzliche Regulierung in der Europäischen Union ist eine solide Grundlage für eine zukunftsweisende Beurteilung neuer Methoden in der Pflanzenzüchtung. Es ist wünschbar, dass sich die schweizerische Gesetzgebung an diesem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Weg orientiert.

Pressekontakt:

Dr. Iana Buch
Geschäftsführerin
Verein Forschung für Leben
8000 Zürich
buch@forschung-leben.ch

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