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Der Schweizerische Gemeindeverband sagt Ja zum E-ID-Gesetz

Bern (ots)

Am 7. März 2021 stimmt die Schweizer Bevölkerung über das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) ab. Der Vorstand des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV) hat die Ja-Parole beschlossen. Mit einer staatlich anerkannten E-ID werden viele digitale Angebote von Behörden und E-Government-Anwendungen ermöglicht oder vereinfacht - davon profitieren die Gemeinden und auch die Bürgerinnen und Bürger.

Die Digitalisierung schreitet voran. Immer mehr Dienstleistungen und Waren werden online bezogen. Viele Schweizer Gemeinden sind aktuell daran, ihr E-Government-Angebot und die digitalen Dienstleistungen auszubauen. Bei fast allem, das online erledigt wird, müssen sich die Nutzerinnen und Nutzer identifizieren lassen. Dafür gibt es heute verschiedene Verfahren, oftmals mit Benutzername und Passwort. Doch keines dieser Systeme ist in der Schweiz gesetzlich geregelt. Damit die Identifikation im Internet einfacher und sicherer wird, haben Bundesrat und Parlament das E-ID-Gesetz erarbeitet, über das Anfang März abgestimmt wird. Mit der staatlich kontrollierten E-ID können künftig Angebote online genutzt werden, für die bisher ein Erscheinen vor Ort notwendig war.

Schlüssel zu einem sicheren und effektiven E-Government

Das E-ID-Gesetz sieht eine klare Rollenteilung vor: Der Bund überprüft und bestätigt anhand seiner Register die Identität der einzelnen Personen. Die technische Umsetzung und den Betrieb der E-ID überlässt er privaten E-ID-Anbieterinnen, die sich staatlich anerkennen lassen müssen und kontrolliert werden. Anbieterinnen können Unternehmen, Kantone und Gemeinden sein. Die neue Rechtsgrundlage bringt den Staat als Anbieter von digitalen Dienstleistungen entscheidend voran. "Die Gemeinden profitieren vor allem über den sicheren Kontakt mit der Bevölkerung. Zudem ist die E-ID ein wichtiger Schlüssel zu einem sicheren und effektiven E-Government", sagte Ständerat und SGV-Präsident Hannes Germann heute an einer gemeinsamen Medienkonferenz mit Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, und Regierungsrat Christian Rathgeb, Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK).

Der Staat übernimmt seine Aufsichtspflicht

Die wichtigen Fragen bezüglich Datensicherheit und rechtlichen Vorschriften für private und auch staatliche Anbieter werden verbindlich geregelt. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der festgelegten Aufsichtspflichten durch die Bundesverwaltung. Das Parlament wird den Prozess im Rahmen der rechtstaatlichen Oberaufsicht ebenfalls kritisch begleiten. "All das sind gute Voraussetzungen für eine sichere und funktionierende E-ID. Deshalb unterstützt der SGV das E-ID-Gesetz", so Hannes Germann. Der Bundesrat, das Parlament und die KdK empfehlen ebenfalls ein Ja.

Pressekontakt:

Hannes Germann, Präsident Schweizerischer Gemeindeverband, Ständerat, Tel. 079 401 00 01
Christoph Niederberger, Direktor Schweizerischer Gemeindeverband , Tel. 078 654 64 06

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