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Rückzahlung von unerlaubten Postauto-Gewinnen: Der Schweizerische Gemeindeverband begrüsst das Vorgehen

Bern (ots)

Die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) hat heute darüber informiert, wie die unerlaubten Gewinne von Postauto Schweiz an die öffentliche Hand zurückgezahlt werden sollen. Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) unterstützt das Vorgehen. Der SGV erwartet, dass die Kantone auf die betroffenen Gemeinden zugehen und sie in den Prozess einbeziehen.

Postauto Schweiz AG hat über Jahre hinweg unerlaubte Gewinne verbucht und somit höhere Subventionen erhalten. Dies zum Schaden der vertraglich verbundenen Gemeinwesen (Kantone und Gemeinden). Die KöV hat an ihrer Plenarversammlung vom 21. August darüber informiert, wie die unerlaubten Gewinne von Postauto Schweiz an die öffentliche Hand zurückbezahlt werden sollen. Der SGV nimmt von den Ergebnissen der Untersuchung und vom Entscheid der KöV von heute Freitagnachmittag Kenntnis. Er dankt dem Bundesamt für Verkehr (BAV) sowie der KöV im Namen der Gemeinden für die umfassenden Anstrengungen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der unerlaubten Buchungen von Postauto Schweiz in den Jahren 2007 bis 2018. Das BAV und die KöV haben den Vorstand des SGV am 14. September über das gemeinsame Vorgehen von Bund und Kantonen bei der Rückzahlung der Gelder von Postauto Schweiz an die öffentliche Hand (Kantone und Gemeinden) informiert. Heute ist auch die Liste mit den genauen Beträgen und die im Bereich Ortsverkehr betroffenen Gemeinden publiziert worden. Somit liegen sämtliche Informationen für weitere Verhandlungen auf Kantonsebene umfassend vor.

Betroffene Gemeinden einbeziehen

Das Vorgehen gemäss der tripartiten Rahmenvereinbarung zwischen BAV, KöV und Postauto Schweiz über die Rückerstattung von Postauto-Abgeltungen ist aus Sicht des SGV plausibel. Die ausgehandelte Lösung liegt ebenfalls im Interesse der Gemeinden. Die Entscheidung, die Angelegenheit auf dem Vereinbarungsweg auf Basis der vorliegenden Zahlen zu lösen, ist zielführend, weil damit alle betroffenen Gemeinden einheitlich auf Rückforderungen in ihrem Kanton reagieren können. Der SGV erwartet, dass die Kantone auf die betroffenen Gemeinden zugehen und sie in den Prozess einbeziehen.

Kontakt:

Hannes Germann, Präsident, Ständerat, Tel. 079 401 00 01
Christoph Niederberger, Direktor, Tel. 078 654 64 06

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