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Plätze für Fahrende: Eine bessere Zusammenarbeit von Kantonen, Gemeinden und Direktbetroffenen ist Pflicht

Bern (ots)

Um die Lebensbedingungen der Fahrenden in der Schweiz zu verbessern und um Konflikte zu vermeiden, braucht es mehr offizielle Stand-, Durchgangs- und Transitplätze mit klaren Regeln. An einer Tagung in Bern, die der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) gemeinsam mit der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende durchgeführt hat, wurden verschiedene Good-Practice-Beispiele präsentiert. Diese zeigen: Es braucht eine enge Zusammenarbeit aller Akteure.

Die Anzahl der Stand- und Durchgangsplätze in der Schweiz für Jenische, Sinti und Roma mit fahrender Lebensweise ist in den vergangenen Jahren gesunken. Derzeit gibt es 31 Durchgangsplätze, nötig wären 80. Bei den ganzjährig bewohnbaren Standplätzen bräuchte es 25 zusätzliche Angebote. Und Transitplätze für ausländische Gruppen gibt es erst fünf statt der angestrebten zehn bis zwölf. Das zeigt der jüngste Standbericht der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende. Die Fachleute sind sich einig: Werden mehr offizielle Plätze mit klaren Regeln geschaffen, nehmen Konflikte zwischen Fahrenden und Gemeindebehörden bzw. der Bevölkerung ab.

Zusammenleben immer wieder neu definieren

Stand-, Durchgangs- und Transitplätze zu schaffen, stellt die Gemeinden vor Herausforderungen. Der Umgang mit Fahrenden ist immer wieder mit Konflikten behaftet und die Haltung der Bevölkerung tendenziell ablehnend. «Fahrende und Sesshafte leben schon seit Jahrhunderten zusammen. Das konkrete Zusammenleben muss aber immer wieder neu definiert werden», sagte der Berner Regierungsrat Christoph Neuhaus, Präsident der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende, an der heutigen Fachtagung in Bern. «Es geht bei der Platzsuche um Menschen, darum setze ich mich für das Thema ein.»

Aufgaben nicht einfach an Gemeinden delegieren

An der Tagung wurde anhand von Praxisbeispielen aus den Kantonen Aargau, Zürich, Waadt und Bern aufgezeigt, wie Gemeinden bei der Planung und Bewirtschaftung von Halteplätzen vorgehen können. Allerdings darf diese Aufgabe nicht den Gemeinden allein überlassen werden. «Die Planung und Bewirtschaftung von Plätzen für Fahrende kann nicht top-down verordnet werden. Den Fahrenden ihre Lebensweise zu ermöglichen, ist eine klassische Verbundaufgabe aller Staatsebenen», sagte Ständerat und SGV-Präsident Hannes Germann. Die Kantone und Gemeinden sind in der Pflicht, die räumlichen Bedürfnisse der Fahrenden in die Richt- und Nutzungsplanung aufzunehmen. Es braucht klare Regeln und eine Sensibilisierung der Bevölkerung, um Vorurteile abzubauen. Auch für Regierungsrat Neuhaus steht fest, dass «viele Fragen zum Umgang mit Fahrenden nur in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden gelöst werden können». Dabei seien auch die Organisationen der Jenischen, Sinti und Roma einzubeziehen.

Kantonale Fachstellen sind wichtige Schnittstellen

Der SGV begrüsst die Initiativen zur Vernetzung von Gemeindebehörden mit Halteplätzen. Es braucht den Austausch von Erfahrungswerten. «Gleichzeitig können die kantonalen Fachstellen die Gemeinden bei der Planung, Schaffung und dem Betrieb von Plätzen unterstützen», sagte Germann. Die kantonalen Fachstellen seien ausserdem wichtige Schnittstellen zwischen den kantonalen Ämtern, den Fahrenden und deren Organisationen sowie der Bevölkerung.

Dokumente zur Tagung:

www.tinyurl.com/tagung-fahrende

Kontakt:

Hannes Germann, Präsident Schweizerischer Gemeindeverband, Ständerat,
Tel. 079 401 00 01
Simon Röthlisberger, Geschäftsführer, Stiftung Zukunft für Schweizer
Fahrendet, Tel. 076 588 75 12

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