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Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH

Einheitliche Umsetzung ist zentral
Bewährte Organisationen sind für den Rechtsschutz im neuen Asylverfahren verantwortlich

Bern (ots)

Der Bund betraut Caritas Schweiz/SOS Ticino, das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS) und die Bietergemeinschaft Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not (RBS Bern)/Schweizerisches Arbeiterhilfswerk (SAH) mit der unentgeltlichen Rechtsberatung und -vertretung von Asylsuchenden in den neuen Asylverfahren, die ab März 2019 eingeführt werden. Die SFH hat sich auf kein Mandat direkt beworben. Sie ist aber als Subunternehmerin mit an Bord und leistet mit ihrer Expertise Grundlagenarbeit. Ihre Aufgabe sieht die SFH vorab im Monitoring und Qualitätsmanagement in allen sechs Asylregionen. Das erklärte Ziel: Eine einheitliche Umsetzung bei hohen Qualitätsstandards, die zu schnellen und fairen Entscheiden führt.

Drei private Organisationen und Bietergemeinschaften sind künftig für den Rechtsschutz von Asylsuchenden verantwortlich: Caritas in der Asylregion Westschweiz und zusammen mit SOS Ticino in der Zentral- und Südschweiz, das HEKS in der Nordwest- und Ostschweiz und die Bietergemeinschaft RBS Bern/SAH in den Asylregionen Bern und Zürich. Die Ausschreibung der Rechtsschutzmandate durch das Staatssekretariat für Migration sah vor, dass ein Anbieter den Zuschlag für maximal drei Asylregionen erhalten kann.

Die SFH ist hocherfreut, dass die erfahrenen Akteure die Bundesmandate für die unentgeltliche Rechtsberatung und -vertretung von Asylsuchenden erhalten haben. Das ist ein wichtiges Signal für die Qualität des Rechtsschutzes und eine Würdigung der bisherigen Arbeit.

Schweizweites Monitoring und Qualitätsmanagement

Die SFH selbst hat sich auf keines der sechs Mandate direkt beworben, da sie als nationaler Dachverband nicht operativ tätig ist. Die SFH ist aber als Subunternehmerin bei Caritas und HEKS mit an Bord und unterstützt mit ihrer Expertise und ihren Dienstleistungen ihre beiden Mitgliedorganisationen in der fachlichen Grundlagenarbeit. Konkret agiert die SFH als Ansprechpartnerin auf nationaler Ebene, koordiniert und fördert den regelmässigen Austausch zwischen den Rechtsschutzakteuren, übernimmt die Rückberatung der Rechtsberater/innen und Rechtsvertreter/innen in den Bereichen Asylrecht und Länderanalyse und stellt deren Einführung und laufende Weiterbildung sicher. Mit der RBS Bern will die SFH künftig die fruchtbare Zusammenarbeit fortsetzen, die sich bisher im Testbetrieb Zürich im Rahmen der Bietergemeinschaft bestens bewährt hat.

Ihre zentrale Aufgabe sieht die SFH im Regionen-übergreifenden Monitoring und Qualitätsmanagement, um schweizweit hohe qualitative Standards für den Rechtsschutz und eine einheitliche Umsetzung des beschleunigten Verfahrens zu gewährleisten. Denn nur so kann das erklärte Ziel des Systemwechsels erreicht werden: schnelle und faire Asylentscheide.

Kontakt:

Peter Meier, Leiter Asylpolitik SFH
peter.meier@fluechtlingshilfe.ch;
Direkt/Mobile (Umleitung): +41 31 370 75 15

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