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Guter und schlechter Entscheid des Bundesrats

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Guter und schlechter Entscheid des Bundesrats

Der Schweizer Bauernverband begrüsst die Verschiebung des Schleppschlauchmoratoriums um zwei Jahre und ist enttäuscht über die geplante Kürzung der für den Milchmarkt wichtigen Verkäsungszulage.

Der Bundesrat hat entschieden, die Pflicht der emissionsmindernden Ausbringverfahren «Schleppschlauchobli-gatorium» in der Luftreinhalteverordnung um zwei Jahre zu verschieben. Der Schweizer Bauernverband (SBV) erachtet diesen Entscheid als richtig. Seit dem definitiven Entscheid im Parlament vergangenen Juni gibt es viele Bestellungen für Schleppschlauchsysteme, die zusammen mit dem weltweiten Rohstoffmangel zu langen Warte-zeiten von bis zu 18 Monaten führen. Ausserdem ist für viele Betriebe zurzeit noch unklar, welche Flächen von der Pflicht betroffen sind. Die Betriebsleitenden müssen die nun beschlossene Fristverschiebung nutzen, um das für ihren Betrieb passende System sowie mögliche Zusammenarbeitsformen zu finden und umzusetzen.

Der SBV bedauert auf der anderen Seite die vom Bundesrat heute beschlossene Reduktion der Verkäsungszulage auf 14 Rappen. Er fordert das Parlament auf, im Rahmen des Budgets 2022 die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit diese Kürzung korrigiert werden kann. Die Verkäsungszulage ist wichtig für die Wertschöpfung im Käsebereich und hat einen positiven Preiseffekt für den gesamten Milchmarkt.

Martin Rufer, Direktor SBV
Mobile 078 803 45 54

Michel Darbellay, Leiter Produktion, Märkte & Ökologie SBV
Mobile 078 801 16 91

 www.sbv-usp.ch
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