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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte schließt politische Motive für Verhaftung Timoschenkos aus

Ukraine (ots/PRNewswire)

Nach Angaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) waren keine politischen Motive für die Verhaftung der ehemaligen Ministerpräsidentin Julia Timoschenko seitens der Regierung der Ukraine, wie sie ihre Rechtsberater angeführt hatten, erkennbar.

Auf eine Interviewfrage der Nachrichtenagentur Interfax, ob das Gericht die Verhaftung Timoschenkos als politisch motiviert betrachtete, entgegnete der Direktor für allgemeine Dienste des Europäischen Gerichtshofs Roderick Liddell: "Das Gericht hat nicht so entschieden."

Er erklärte weiterhin, dass es sich nach der Entscheidung des Gerichts vielmehr um einen Strafprozess gehandelt habe, in dem Timoschenko es dem Richter gegenüber an Respekt mangeln liess. Sie wurde während des Verfahrens der Missachtung des Gerichts für schuldig befunden.

Im Laufe der Anhörungen im Vorfeld der Verhandlung, die 2011 zu ihrer Verurteilung wegen der unrechtmässigen Unterzeichnung eines Gasliefervertrags mit Russland über 10 Mrd. US-Dollar ohne Zustimmung ihres Kabinetts oder des Parlaments der Ukraine führte, wurde Timoschenko infolge ihrer wiederholten lauten und ausfallenden Zwischenrufe auf gerichtliche Anordnung in Haft genommen.

Nach Aussage von Liddell hatte der Europäische Gerichtshof namentlich festgestellt, dass die Untersuchungshaft im Vorfeld der Verhandlung "nicht mit einem der Prinzipien der Europäischen Konvention vereinbar war".

Die Klarstellung des Angehörigen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist bedeutsam, weil sowohl Timoschenko als auch einige Medienberichte zuvor behauptet hatten, das Gericht habe festgestellt, dass die Haft politisch motiviert gewesen sei.

Das Rechtsberaterteam Timoschenkos behauptete in der vergangenen Woche, dies würde bedeuten, dass sie unverzüglich aus der Haft entlassen werden sollte, auch wenn das Berufungsverfahren noch anhängig ist und noch eine weitere Entscheidung des EGMR aussteht.

Auf die Frage, ob die Entscheidung des Gerichts bedeutete, dass Timoschenko entlassen werden sollte, entgegnete Liddell jedoch, dass er keine "allgemeingültigen Interpretationen" zu dem Urteil vornehmen wolle.

"Ich denke, dass es auf diese Weise verstanden werden sollte", fuhr Liddell fort und wies darauf hin, dass die Entscheidung vom 30. April sich ausschliesslich auf die Untersuchungshaft vor Prozessbeginn bezieht. "Frau Timoschenko befindet sich nicht mehr in Untersuchungshaft. Ihre Situation ist jetzt eine andere, da sie sich nach der Verurteilung durch ein Gericht in Haft befindet. Daher befindet sie sich heute nicht mehr in der Situation, auf die das Urteil sich bezieht, nämlich die Untersuchungshaft."

Der für EGMR-Angelegenheiten zuständige Gesandte der Ukraine Nazar Kulchytsky sagte, die Ukraine wolle das Urteil zur Untersuchungshaft vom 30. April analysieren und könne eine Berufung nicht ausschliessen.

Die Regierung der Ukraine hatte bereits im letzten Monat von der Entscheidung des EGMR in der Frage der Untersuchungshaft erfahren, sie begrüsste die Entscheidung des Gerichts jedoch auch, da es den ukrainischen Behörden keinen Verstoss gegen ein Verbot unmenschlicher oder unwürdiger Behandlung oder Bestrafung zur Last legt. Dies hatte Timoschenko ihnen im Rahmen der Anrufung des Europäischen Gerichtshofs ebenfalls zur Last gelegt.

Unabhängig davon entschied das Gericht auch in der Frage ihres Zugangs zu medizinischer Versorgung während ihrer Haft zugunsten der Ukraine.

Ein abschliessendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Strafverfahren, der zweiten Klage Timoschenkos, ist noch nicht absehbar und wird vermutlich erst in über einem Jahr gefällt werden, erklärte Liddell in seinem Interview mit Interfax.

Das Büro des Generalstaatsanwalts der Ukraine betonte, dass die Untersuchungshaft auf der Grundlage der früheren, noch aus der Sowjetzeit stammenden Strafprozessordnung angeordnet worden war, die 2011 noch Gültigkeit in der Ukraine besass.

Diese Strafprozessordnung wurde mittlerweile durch eine neu beschlossene Strafprozessordnung ersetzt, die weit weniger strikt ist und unter Beratschlagung mit der Venedig-Kommission und anderen europäischen Institutionen im Rahmen gross angelegter Reformbestrebungen zum Erreichen europäischer Normen und Standards verfasst wurde.

Kontakt:

Andrea Giannotti, +44(0)7825-892-640

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