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Schweizerischer Baumeisterverband: SBV bietet 150 Franken branchenweite Lohnerhöhung an

Zürich (ots)

Am Dienstag, 22. November 2022, fand die achte Verhandlungsrunde für eine Erneuerung des Landesmantelvertrags im Bauhauptgewerbe statt. Im Sinne einer Lösungsfindung und um einen vertragslosen Zustand zu vermeiden, machte der SBV ein Angebot. Es beinhaltet eine generelle Lohnerhöhung von 150 Franken pro Monat per 2023. Dies entspricht für die tieferen Einkommen 3.3% mehr Lohn. Auch die Mindestlöhne würden um 60 Franken steigen. Das Angebot beinhaltet mehrere Anpassungen, welche eine erste Modernisierung der Arbeitszeiten ermöglichen. Ein Wechsel zum ursprünglich vorgeschlagenen, weitergehenden Arbeitszeitmodell wird nicht umgesetzt. Die Gewerkschaften haben dieses Angebot am Dienstag 22.11.2022 abgelehnt. Am Montag, 28. November 2022, findet eine weitere Verhandlungsrunde statt.

150 Franken mehr Lohn auf die Effektivlöhne. Das ist das Angebot der Baumeister an die Gewerkschaften. Diese Lohnsteigerungen entsprechen bei den tieferen Einkommen Erhöhungen von 3.3%, was deutlich über der prognostizierten Teuerung liegt. Auch die höheren Einkommen profitieren mit diesem Angebot von einer substanziellen Lohnsteigerung. An der Verhandlungsrunde vom 22.11.2022 haben die Gewerkschaften das Angebot nicht angenommen.

Konstruktive Anpassungen im LMV

Im Rahmen der Verhandlungen wurde das Angebot an die Gewerkschaften mit folgenden inhaltlichen Punkten präzisiert:

  • Neu soll die Abrechnungsperiode nicht mehr vom 1. Januar bis 31. Dezember dauern, sondern vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres gelten.
  • Per Stichtag vom 30. April gilt wie heute eine Bandbreite von 0 bis plus 100 Stunden. Diese Stunden sollen auf das Folgejahr übertragen werden können und nicht zwingend ausbezahlt werden müssen.
  • Pro Jahr sind mindestens 5 Kompensationstage möglich. Dabei können paritätische Berufskommissionen regional explizit weitergehende Regelungen festlegen, um die Gegebenheiten vor Ort (beispielsweise in Berggebieten) zu berücksichtigen.
  • Die jährlichen 2'112 Jahresarbeitsstunden sowie die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden bleiben wie heute unverändert. Wird Überzeit geleistet, können die Stunden 49 und 50 im Zeitsaldo vorgetragen werden, wobei für diese beiden Stunden die Zuschläge von 25% weiterhin ausbezahlt werden.
  • Für Unterbrüche wegen Hitze soll stundenweise unkompliziert die Arbeit unterbrochen werden können.
  • Die Kilometerentschädigung für Privatfahrzeuge wird um 10 Rappen bzw. 16% auf 0.70 Franken erhöht.
  • Der 10-tägige Vaterschaftsurlaub würde mit 100% Lohn ohne Lohneinbusse voll finanziert.
  • Ein entsprechender Landesmantelvertrag würde für drei Jahre abgeschlossen werden. Für vier Jahre Laufzeit bietet der SBV auch für 2024 bereits ein zusätzliches Lohnprozent.

SBV will Weg für einen Vertragsabschluss frei machen

Die Gewerkschaften wollten auch an der 8. Verhandlungsrunde nicht auf das Arbeitszeitmodell 2023+ eingehen. Der SBV hat dies mit Bedauern zur Kenntnis nehmen müssen. Um den Weg für Lösungen freizumachen, zeigte sich der SBV bereit, sich in den Verhandlungen auf Verbesserungen im bestehenden System zu fokussieren. Diese lassen zumindest eine teilweise Modernisierung der Arbeitszeit zu. Mit dem jetzigen Angebot bietet der SBV eine überdurchschnittliche Lohnerhöhung an und macht damit einen grossen Schritt auf die Gewerkschaften zu, um einen Vertragsabschluss noch in diesem Jahr zu ermöglichen und einen vertragslosen Zustand zu verhindern. Der SBV ist zuversichtlich, dass an der neunten Verhandlungsrunde ein Abschluss erzielt werden kann.

Pressekontakt:

Matthias Engel, Mediensprecher SBV
Tel. 058 360 76 35, matthias.engel@baumeister.ch

Marcel Sennhauser, Leiter Politik und Kommunikation SBV
Tel. 058 360 76 30, marcel.sennhauser@baumeister.ch

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