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Schweizerischer Senkung des Mindestalters für gefährliche Arbeiten garantiert sicheren Start in die Lehre

Zürich (ots)

Der Schweizerische Baumeisterverband begrüsst die heute vom Bundesrat beschlossene Senkung des Mindestalters für gefährliche Arbeiten in der beruflichen Grundbildung von 16 auf 15 Jahren. Die neue Altersgrenze hat sich aufgedrängt, weil wegen dem HarmoS-Konkordat viele Schulabgänger heute zwischen 15 und 16 Jahren alt sind.

Der Entscheid des Bundesrats ist eine wichtige Massnahme, damit Schulabgänger auch weiterhin ohne zu grosse Einschränkungen ihre Berufsausbildung beginnen können. Die bisherige Regelung hätte in vielen Handwerkberufen und vor allem im Bauhauptgewerbe den rechtzeitigen Antritt der beruflichen Grundbildung erschwert oder gar verunmöglicht. Das neue Mindestalter für gefährliche Arbeiten gilt ab 1. August 2014, wenn die entsprechende revidierte Jugendarbeitsschutzverordnung zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) in Kraft gesetzt wird.

Im Bauhauptgewerbe gelten die strengen Arbeitssicherheitsvorschriften auch für Lernende bereits vom ersten Tag der Berufsausbildung an.

Kontakt:

Werner Messmer, Zentralpräsident SBV
Tel.: +41/79/445'77'89
E-Mail: werner.messmer@messmer.ch

Heinrich Bütikofer, Vizedirektor SBV,
Leiter Departement Unternehmung + Dienstleistung
Tel.: +41/44/258'82'80
E-Mail: hbuetikofer@baumeister.ch

Martin A. Senn, Vizedirektor SBV
Leiter Departement Politik + Kommunikation
Tel.: +41/79/301'84'68
E-Mail: msenn@baumeister.ch

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