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Schweizerischer Baumeisterverband begrüsst weitgehend wortgetreue Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative

Zürich (ots)

Der Schweizerische Baumeisterverband begrüsst das vom Bundesrat vorgelegte Zweitwohnungsgesetz als weitgehend wortgetreue Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative. In einigen Punkten geht das Gesetz aber noch über die ohnehin einschneidenden Bestimmungen dieser Initiative hinaus.

Die von den Stimmenden am 11. März angenommene Initiative richtet sich gemäss ihrem Titel «gegen den uferlosen Bau von Zweitwohnungen». Das heisst, dass bereits bestehende, sogenannte altrechtliche Bauten, nicht betroffen sind, und es gegen Treu und Glauben verstossen würde, sie doch der neuen Regelung zu unterstellen.

Mit dem heute vorgelegten Zweitwohnungsgesetz hält sich der Bundesrat weitgehend, aber nicht vollständig an diesen Grundsatz. So sieht er einige doch einschneidende Beschränkungen für bestehende Gebäude vor. So führt eine auch nur sehr geringe Erweiterung einer bestehenden Erstwohnung dazu, dass sie später nicht mehr als Zweitwohnung benutzt werden darf. Dies ist im von Abwanderung stark betroffenen Berggebiet für viele Einheimische eine schwere Hypothek.

Ausserdem bedauert der Schweizerische Baumeisterverband, dass der Bundesrat die Chance verpasst hat, Ersatzneubauten namentlich aufzuführen. Damit verzichtet er möglicherweise auf ein entscheidendes Instrument, um bauliche und raumplanerische Fehlentwicklungen zu korrigieren.

Kontakt:

Daniel Lehmann, Direktor SBV
Tel.: +41/79/129'11'52
E-Mail: dlehmann@baumeister.ch

Martin A. Senn, Vizedirektor SBV
Leiter Departement Politik + Kommunikation
Tel.: +41/79/301'84'68
E-Mail: msenn@baumeister.ch

Silvan Müggler
Leiter Wirtschaftspolitik SBV
Tel.: +41/44/258'82'62
E-Mail: smueggler@baumeister.ch

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