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Winterdienst in Städten und Gemeinden: Salz bleibt im Mittelland das wichtigste Auftaumittel

Bern (ots)

Winterdiensteinsätze in Städten und Gemeinden sind sehr anspruchsvoll: Die Bedürfnisse der Mobilitätsteilnehmer und die Anliegen des Umweltschutzes stehen oft im Widerspruch. Alternativen zum Salz werden momentan auch in Städten und Gemeinden getestet. Nach heutigem Kenntnisstand können diese Mittel eine sinnvolle Ergänzung, aber kein Ersatz für Salz sein. Der Winterdienst kostet rund ein Franken im Jahr pro Quadratmeter Strasse.

Kompromiss zwischen Mobilitätsbedürfnissen und Umweltschutz

Winterdiensteinsätze in Städten und Gemeinden erfordern ständige Kompromisse zwischen den Ansprüchen der verschiedenen Mobilitätsteilnehmern, dem Umwelt- und Baumschutz sowie dem verfügbaren Personal und Maschinen. Für den Einsatz von Auftaumitteln gilt die Devise: «So wenig wie möglich, soviel wie nötig». Streugeräte mit genauen Dosierungsmöglichkeiten pro Quadratmeter Strassenfläche sind heute Vorschrift. In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Gemeinden ihre Winterdienstkonzepte verfeinert und neue Streumittel auf ihre Alltagstauglichkeit getestet. Alternative Streumittel wie mit Salz imprägnierte Holzschnitzel, oder abstumpfende Mittel wie Splitt und Sand können nur ergänzende Funktionen bei speziellen Wetterbedingungen und Höhenlagen einnehmen. Auf den Kommunalstrassen des Mittellandes dürfte Salz auch in den kommenden Jahren das wichtigste Auftaumittel bleiben.

Städte und Gemeinden: Sole als Ergänzung, aber kein vollständiger Ersatz für Salz

Die auf Nationalstrassen vermehrt praktizierte präventive Flüssigstreuung von Salz, sogenannte «Salzsole» wird auch in Städten und Gemeinden des Mittellandes getestet. Sole ist jedoch nur bei überfrierender Nässe und bis Minus 6 Grad wirksam. Somit ist Sole eine Ergänzung bei gewissen Bedingungen, aber kein Ersatz zum konventionellen Salz. Welchen Stellenwert die Sole für den kommunalen Winterdienst mittelfristig hat, ist heute noch unklar. Es bedarf noch mehr Praxiserfahrungen über mehrere Jahre.

Aus Sicht der städtischen Strasseninspektoren genügen die aktuellen Gesetzesgrundlagen, die eine präventive Streuung bei besonderen Wetterlagen und an exponierten Stellen erlauben. Bei der momentan vielerorts angespannten finanziellen Situation können es sich nur wenige Gemeinden und Städte leisten, für den Winterdienst eine doppelte Lagerinfrastruktur und die dazu erforderlichen Geräte für sowohl Salz- als auch Solestreuung aufzubauen.

Reduzierter Winterdienst mit korrekter Signalisation möglich

Die Gesetzgebung und die geltenden Winterdienstnormen geben den Gemeinden die Kompetenz, das Strassennetz nach Räumungsprioritäten einzuteilen und mit verschiedenen Standards zwischen «Schwarzräumung» und «kein Winterdienst» zu bedienen. Mit entsprechender korrekter Signalisation mit der allgemeinen Gefahrentafel ist es auch zulässig, ohne den Einsatz von Auftaumitteln die Fahrbahn nur mit Weissräumung offen zu halten. Reduzierter Winterdienst ohne den Einsatz von Auftaumittel birgt in Gebieten mit häufig wechselnden Temperaturen im Bereich des Gefrierpunktes aber auch eine Reihe von Gefahren für den Langsamverkehr und die Fussgänger.

Winterdienstkosten schlecht planbar

Die Kosten für den Winterdienst sind schlecht planbar und variieren je nach den lokalen Gegebenheiten und Härte des Winterhalbjahres stark. Der Winterdienst kostete im Jahr 2012 in städtischen Gebieten zwischen 20 Rappen und Fr 3.60.- pro Quadratmeter Strassenfläche und Jahr. Der Mittelwert liegt bei einem Franken pro Quadratmeter und Jahr. Dies zeigt eine Erhebung der Organisation Kommunale Infrastruktur.

Kommunale Winterdienstkonzepte als wichtige Grundlage

Die Organisation Kommunale Infrastruktur empfiehlt den Gemeinden, auf der Basis des kantonalen Strassengesetzes das Konzept für den Winterdienst schriftlich festzuhalten und mit den wichtigsten Akteuren der Gemeinde abzustimmen und verbindlich festzulegen. Eine Information an die Bevölkerung zu Beginn der Winterdienstperiode kann dazu beitragen, dass die Verkehrsteilnehmenden und die Bevölkerung ein besseres Verständnis für den Winterdienst haben und dass sich auch einer Eigenverantwortung bewusst werden.

Kontakt:

Alex Bukowiecki
Geschäftsführer Organisation Kommunale Infrastruktur
Tel. 031 356 32 42 / 079 244 77 87
alex.bukowiecki@staedteverband.ch

Bernhard Jurt
Strasseninspektor Stadt Luzern, Vorstandsmitglied Organisation
Kommunale Infrastruktur
Tel. 041 208 86 86
bernhard.jurt@stadtluzern.ch

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