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Die nächste Schlamperei Leitartikel von Jochim Stoltenberg zum EU-Verfahren gegen Deutschland und die Flugrouten

Berlin (ots)

Wann gibt es endlich einmal eine frohe Botschaft zum künftigen Hauptstadtflughafen BER? Die Pleiten-Pech-und Pannen-Nachrichten werden jetzt auch noch um eine Hiobsbotschaft aus Brüssel bereichert. Das angekündigte Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU-Kommission ist ein weiterer Beweis dafür, welche Tricksereien und Schlampereien die Möchtegern-Bauherren und deren meist überforderten Manager meinen, sich leisten zu können.

Auch dieser neue Schlag ins Kontor war absehbar. Frühzeitig hatte das Potsdamer Infrastrukturministerium empfohlen zu untersuchen, ob nach den veränderten Flugrouten eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sei. Die nun abknickenden Flugrouten sollen nämlich vornehmlich im Südosten Berlins über Vogelschutzgebiete am Müggel- und Rangsdorfer See führen. Doch das zuständige Bundesverkehrsministerium winkte trotz der Warnung arrogant ab. Es meinte, sich auf deutsches Recht berufen und übergeordnete europäische Umweltgesetze ignorieren zu können. Anrainer und deutsche Umweltschutzverbände klagten prompt, jetzt kam die Antwort der EU.

Damit zeichnet sich ein Streit zwischen deutscher und europäischer Rechtsauffassung ab. Viel spricht dafür, dass das europäische Umweltschutzrecht näher an der Realität liegt als das vom Ramsauer Ministerium interpretierte nationale. Die Folgen für Umwelt und Natur müssen konsequenterweise entlang der Flugrouten geprüft werden, die letztlich gültig sind. Und nicht an Routen, die vor lange Zeit proklamiert wurden. Ob Deutschland, wie es der EU-Umweltkommissar erwartet, bereit ist, seine Gesetzgebung dem EU-Umweltrecht anzupassen, ist noch offen. Spätestens in zwei Monaten muss sich das Bundesverkehrsministerium erklären. Nicht ausgeschlossen, dass der Streit vor dem Europäischen Gerichtshof endet.

Die Fortsetzung der Bauarbeiten am BER - irgendwann einmal - sind durch die Intervention aus Brüssel ebenso wenig gefährdet wie die Eröffnung in ferner Zukunft. Doch der Konflikt um die umzusetzenden Umweltauflagen ebenso wie der um den Lärmschutz zeigen einmal mehr, wie schwer es in Deutschland geworden ist, große Infrastrukturvorhaben umzusetzen. Das ist kein Vorwurf an sich wehrende Anrainer und Bürgerinitiativen, sondern eine Herausforderung für den Gesetzgeber. Sich auf die komplizierter werdenden Gesetze zu berufen und diese einzuklagen, ist Jedermanns gutes Recht. Dass sich Bauherren, private wie staatliche, daran zu halten haben, ist selbstverständlich. Nur muss die Frage erlaubt sein, ob die bestehende Gesetzeslage bisweilen der Zukunftsvorsorge im Lande im Wege steht. Das eingeleitete Brüsseler Verfahren wirft noch ein weiteres Problem auf: Sollten die Vogelschutzgebiete tatsächlich geschont werden, ist zu erwarten, dass Flurouten über dichter besiedeltem Gebiet die Alternative sind. Wem gebührt der höhere Schutz? Mensch oder Natur?

Das alles ist keine Ausrede für das Versagen rund um Schönefeld. Über das hilft übrigens auch der Aktionismus des neuen Flughafenchefs Hartmut Mehdorn nicht hinweg.

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