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Schweizer Tierschutz STS

Agrarpaket: Bedauerliche Umlagerung der Direktzahlungen und Sparprogramm fürs Jahr 2024 zulasten des Tierwohls

Basel (ots)

Die Landwirtschaftsbetriebe haben sich in der Vergangenheit höher als geschätzt an Tierwohlprogrammen des Bundes beteiligt. Nun kürzt der Bund im Jahr 2024 die Biodiversitäts- und Tierwohlbeiträge. Der Schweizer Tierschutz STS bedauert diesen Entscheid und fordert den Bund auf, diesen unverständlichen Schritt rückgängig zu machen.

Der Bundesrat hat am 1. November 2023 das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2023 verabschiedet. Die neuen Bestimmungen werden mehrheitlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Beschlossen wurde unter anderem, dass ab 2024 15 Millionen Franken weniger Direktzahlungen für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) ausbezahlt werden. Beim Rindvieh etwa sinkt der BTS-Beitrag von 90 auf 75 Franken pro Grossvieheinheit (GVE) im Jahr. Nicht nur die Laufstallhaltungen für Rinder sind betroffen, sondern auch Tiergattungen wie Schweine, Geflügel, Kaninchen, Schafe, Ziegen und Pferde. Das Minus beträgt in allen Kategorien zwischen 15 und 20 Prozent.

Für Tiere schädlich, für Landwirte frustrierend

Das Tierwohl in der Landwirtschaft ist ein zentrales Anliegen des Schweizer Tierschutz STS. Tierfreundliche Ställe sind das Rückgrat und eine wichtige Grundlage für weitere Massnahmen wie die Freilandhaltung oder den Weidebeitrag. Laufställe sind in der Schweizer Landwirtschaft leider immer noch nicht die Regel. Anbindeställe sind weitverbreitet und werden weiterhin gebaut. Unter der Kürzung der Beiträge für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) haben nicht nur die betroffenen Tiere zu leiden, sondern diese ist auch für die Bäuerinnen und Bauern frustrierend, die sich in ihrer täglichen Arbeit für mehr Tierwohl einsetzen.

Zusätzliche Kürzungen bei Kühen

Die Kürzung passt aber ins Schema: Zuerst wird mit Anreizbeiträgen das Tierwohl gefördert - und wenn sich diese etabliert haben, werden sie gekürzt oder auf Null gesetzt. Der STS bedauert zudem, dass auch die Beiträge für eine längere "Nutzungsdauer" der Kühe um 18 Millionen Franken gekürzt werden. Die Nutzungsdauer der Kühe ist ein ausgezeichneter Indikator für die Nachhaltigkeit der Milchproduktion in Bezug auf Tierwohl, Tiergesundheit und Klima. Heute landen Kühe zu oft nach ein bis zwei Abkalbungen wegen Unfruchtbarkeit auf dem Schlachthof.

Als besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) gelten ganz oder teilweise gedeckte Mehrbereich-Haltungssysteme

  • in denen die Tiere ohne Fixierung in Gruppen gehalten werden;
  • in denen den Tieren ihrem natürlichen Verhalten angepasste Ruhe-, Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und
  • die über natürliches Tageslicht von mindestens 15 Lux Lichtstärke verfügen (in Ruhe- und Rückzugsbereichen, einschliesslich Nestern, ist eine geringere Beleuchtung zulässig).

Pressekontakt:

Simon Hubacher
Schweizer Tierschutz STS
Leiter Medienstelle
Mobile +41 76 531 52 80
media@tierschutz.com

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