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Kanton Zürich verbietet Baujagd
Stellungnahme Schweizer Tierschutz STS zum Beschluss des Kantonsrat Zürich

Basel (ots)

Der Zürcher Kantonsrat hat am heutigen 1. Februar 2021 in zweiter Lesung ein neues kantonales Jagdgesetz beraten. Verabschiedet, mit 168 zu null Stimmen bei einer Enthaltung, wurde eine Gesetzesrevision, mit der unter anderem die Baujagd auf Füchse verboten wird. Damit ist Zürich, nach dem Thurgau, der zweite Kanton, der die überaus tierquälerische, veraltete Form der Jagd auf Füchse untersagt. Der Schweizer Tierschutz STS begrüsst diesen Entscheid sehr als einen massgeblichen Schritt hin zu einer zeitgemässen Jagdgesetzgebung.

Baujagd ist eine äusserst brutale Jagdmethode, ein Tierkampf von Hund und Fuchs unter der Erde. Und gelingt dem panischen Fuchs die Flucht vor dem Hund hinaus aus dem Bau, wartet dort der Jäger mit der Flinte im Anschlag. Ebenso tierquälerisch und grausam wie die Baujagd selbst ist die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung der Hunde am lebenden Fuchs. Für die Regulierung der Fuchspopulation ist die Baujagd bedeutungslos. Der Schweizer Tierschutz STS fordert seit langem ein landesweites Verbot dieser veralteten Jagdtradition. Jede Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes, die derartige Tierquälereien zulässt, bleibt für den Tierschutz-Dachverband der Schweiz inakzeptabel.

Pressekontakt:

Medienstelle Schweizer Tierschutz STS
Telefon 079 357 32 04
media@tierschutz.com

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