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SANTÉ SEXUELLE SUISSE / SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ

Parlamentarische Initiative (22.432)
Die Rechtskommission will Abtreibung nicht entkriminalisieren: Der Nationalrat muss diesen Entscheid korrigieren

Bern (ots)

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) ist nicht bereit, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafrecht zu nehmen. Sie hat sich an ihrer Sitzung vom 2. Februar mit 14 zu 11 Stimmen dagegen ausgesprochen, der parlamentarischen Initiative (22.432) "Eine Abtreibung(1) sollte in erster Linie als eine Frage der Gesundheit betrachtet werden und nicht als Strafsache" Folge zu geben. SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ (SGCH) wertet die mutlose Entscheidung der RK-N als verpasste Chance. Sie fordert den Nationalrat auf, den Entscheid zu korrigieren.

Die parlamentarische Initiative "Eine Abtreibung sollte in erster Linie als eine Frage der Gesundheit betrachtet werden und nicht als Strafsache" will die derzeitige Regelung für Schwangerschaftsabbrüche (Fristenregelung) rechtlich ausserhalb des Strafrechts verankern. Möglich wäre dies beispielsweise in einem Spezialgesetz oder in einem Gesetz über die sexuelle Gesundheit im weiteren Sinne oder im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie dies bereits in mehreren europäischen Ländern der Fall ist.

Die Initiative wurde am 2. Juni 2022 von Léonore Porchet, Nationalrätin der GRÜNEN Waadt und Präsidentin von SGCH, anlässlich des 20-Jahre-Jubiläums der Fristenregelung eingereicht. "Die Fristenregelung vor 20 Jahren basierte auf einem Kompromiss, um auch konservative Kräfte einzubinden. Es ist heute an der Zeit, damals eingebaute Hürden wie der Zwang, eine Notlage geltend zu machen und die damit einhergehende Bevormundung von Frauen aufzuheben. Damit würde endlich die freie Entscheidung den direkt Betroffenen zu übergeben", sagt Léonore Porchet.

Mit der bis heute geltenden Regelung im Strafgesetzbuch ist der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich strafbar und auch innerhalb der ersten zwölf Woche nur möglich, wenn die betroffene Person formell eine Notlage geltend macht. Eine solche rechtliche Grundlage bedeutet eine Hürde beim Zugang zur Abtreibung, denn sie schränkt die Freiheitsrechte ein, trägt zu Stigmatisierung bei und belastet das Gesundheitspersonal. Sie steht auch im Widerspruch zur Praxis und zu den entsprechenden WHO-Guidelines von 2022, die festhalten: Der Schwangerschaftsabbruch muss vollständig entkriminalisiert und aus dem Strafrecht gestrichen werden.

SGCH setzt sich seit Jahren dafür ein, dass das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung respektiert wird. Im vergangenen Jahr hat die Organisation anlässlich des 20-Jahre-Jubliläums der Fristenregelung die Kampagne und Petition "Meine Gesundheit - Meine Wahl!" lanciert. Zwischen Juni und September 2022 sammelte SGCH über 11'000 Unterschriften und erhielt die Unterstützung von 96 Organisationen (darunter Amnesty International, Brava, cfd, Ärzte der Welt etc.), welche sich für die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafrecht aussprechen und die parlamentarische Initiative "Eine Abtreibung sollte in erster Linie als eine Frage der Gesundheit betrachtet werden und nicht als Strafsache" unterstützen.

"Die grosse Anzahl Unterschriften von Organisationen und Privatpersonen zwischen Juni und September zeigt den klaren Willen, unser Rechtssystem in der Abtreibungsfrage zu modernisieren, erklärt Barbara Berger, Geschäftsleiterin von SGCH. "Dagegen zementiert die RK-N die alte Wertevorstellung. Wir fordern den Nationalrat auf diesen Entscheid zu korrigieren".

Am 31. Januar haben SGCH und die beteiligten Organisationen mit Politiker*innen diese Unterschriften an die Bundeskanzlei in Bern übergeben und die politischen Entscheidungsträger*innen aufgefordert, sich für die Modernisierung unseres Rechtssystems beim Thema Abtreibung einzusetzen.

Weiterführende Informationen:

(1) Wir nutzen "Schwangerschaftsabbruch" als Fachbegriff und "Abtreibung" als feministischen und politischen Kampfbegriff, der die Rechte der Betroffenen auf Selbstbestimmung und Gesundheit ausdrückt.

SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ (SGCH) ist die Dachorganisation der Beratungsstellen, Fachorganisationen und Fachpersonen, die im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der Sexualaufklärung in der Schweiz tätig sind. Sie ist Partnerin vom Bundesamt für Gesundheit bei der Umsetzung des Nationalen Programms HIV und andere sexuell übertragbaren Infektionen (NPHS). SGCH engagiert sich auf nationaler sowie auf internationaler Ebene für eine umfassende Sexualaufklärung und die Promotion und Einhaltung der sexuellen Rechte. Sie ist akkreditiertes Mitglied der International Planned Parenthood Federation (IPPF).

Pressekontakt:

SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ
Nadia Ben Said
Verantwortliche Kommunikation
nadia.bensaid@sante-sexuelle.ch
076 321 48 11
Weitere Informationen: www.sexuelle-gesundheit.ch

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