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Rüge für die "Tribune de Genève": Online-Titel war überspitzt (Stellungnahme 53/2021)

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Bern (ots)

Parteien: Wakim c. "Tribune de Genève"

Themen: Wahrheit / Trennung von Fakten und Kommentar / Unterschlagen wichtiger Informationen

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung

Der Presserat bekräftigt ein öffentliches Interesse an investigativem Journalismus, dieser erfordert aber besondere Strenge. Der Rat rügt die "Tribune de Genève" für zwei Verstösse gegen den Journalistenkodex.

Eine Genfer Anwältin hat Beschwerde gegen einen Artikel der "Tribune de Genève" eingereicht, veröffentlicht in der Online-Version unter dem Titel "Son siège est à Genève - Des membres de la Fondation Interpol sont des adeptes des paradis fiscaux" ("Ihr Sitz ist in Genf - Mitglieder der Interpol-Stiftung sind Verfechter von Steueroasen"). Im Artikel heisst es, mehrere der (zehn) Mitglieder der Interpol-Stiftung hätten Firmen in Steueroasen domiziliert, was ethisch und imagemässig fragwürdig sei, da die Polizeibehörde Interpol auch Finanzkriminalität bekämpfen soll.

Der Presserat kommt zum Schluss, dass sich die beiden Autoren ausreichend nach der Wahrheit gesucht haben und ihr Artikel zwischen Informationen und Meinungen unterscheidet. Sie schreiben der Anwältin jedoch die Gründung von zwei Gesellschaften in Panama zu, während nur die eine auf eigene Rechnung erfolgte, was die Autoren trotz der ihnen von der Anwältin gelieferten Angaben nicht erwähnen. Diese Unterlassung verstösst gegen Ziffer 3 des Journalistenkodex.

Zudem ist der Titel des im Internet publizierten Artikels problematisch: Dass die Beschwerdeführerin eine einzige Firma in Panama gegründet hat, reicht nicht aus, um sie als "Verfechterin" von Steueroasen zu qualifizieren. Der Rat rügt dies als Verstoss gegen die Wahrheitspflicht.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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