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Angriff eines Kampfhundes: Presserat rügt «20 Minuten Online» wegen Schockvideo (Stellungnahme 68/2019)

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Bern (ots)

Parteien: X./Y. c. «20 Minuten online»

Themen: Menschenwürde / Opferschutz / Kinder / Notsituationen

Beschwerde in der Hauptsache gutgeheissen

Zusammenfassung

Der Presserat hat zwei Beschwerden gegen «20 Minuten Online» gutgeheissen. Das Portal veröffentlichte das Video eines tödlichen Angriffs eines American Staffordshire Terrier auf einen Spaniel. Damit hat «20 Minuten Online» den Journalistenkodex verletzt.

Im März 2019 brachte «20 Minuten Online» einen Artikel mit dem Titel «Kampfhund zerfleischt Spaniel vor Besitzerin». In den Artikel bettete die Redaktion ein Video ein, auf dem zu sehen ist, wie ein American Staffordshire Terrier einen Spaniel zu Tode beisst. Die Besitzerin des kleinen Hundes, ein neunjähriges Mädchen, schaut zu, genauso ihre Grossmutter, die versucht, den Spaniel vor dem Angriff zu schützen. Während der 1 Minute und 17 Sekunden dauernden Filmaufnahmen hört man verzweifelte Schreie und Weinen.

Laut Presserat sollen und müssen die Medien über Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial berichten - dazu gehören etwa Tiere der Rasse American Staffordshire Terrier. Berichten sollen die Medien insbesondere dann, wenn es zu Angriffen auf andere Tiere oder Menschen kommt. Im zu beurteilenden Fall hätte es indes gereicht, die entscheidende Information des Vorfalls im Text zu transportieren. Laut Presserat gab es kein öffentliches Interesse an der Publikation des verstörenden Videos.

Besonders zu schützen sind gemäss Journalistenkodex Kinder. Doch «20 Minuten Online» machte das Gegenteil: Die Hauptprotagonistin des Videos ist eine minderjährige Hundebesitzerin, in Panik versetzt und laut Redaktion derart «stark traumatisiert», dass später ein Spezialteam aufgeboten werden muss. Das Mädchen ist dem Publikum ungeschützt ausgeliefert. Zurückhaltung seitens der Redaktion ist keine zu spüren. Auch die Grossmutter ist in einer Notlage, sie muss «machtlos» zusehen, wie der grosse Hund den kleinen «zerfleischt». Diese sensationelle Darstellung der leidenden Enkelin und der Grossmutter geht klar darüber hinaus, was durch das legitime Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit gedeckt wäre.

Nach Beurteilung des Presserats kann das Video auch Betrachterinnen und Betrachter nachhaltig verstören. Seine Veröffentlichung zielte nicht auf Information ab, sondern einzig und allein auf Sensation und - damit verbunden - auf Klicks.

Nicht verletzt hat das Video die Privatsphäre der Betroffenen. Sie werden nicht hervorgehoben, und die Redaktion hat die beiden anonymisiert. Sie waren für Leser bzw. Zuschauer nicht erkennbar.

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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