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Media Service: Schweizer Presserat: Kein Schreibverbot in Schaffhausen (Stellungnahme 34/2016)

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Bern (ots)

Parteien: X. c. «Schaffhauser Nachrichten» und «Neuhauser Woche»

Thema: Wahrheitspflicht / Meinungspluralismus / Leserbriefe

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

Kein Schreibverbot in Schaffhausen

«Schaffhauser Nachrichten» und «Neuhauser Woche» haben den Meinungspluralismus nicht verletzt. Dies befindet der Schweizer Presserat und weist eine entsprechende Beschwerde ab.

In einem Leserbrief in der «Neuhauser Woche» vom 30. April 2015 übte ein Einwohnerrat heftige Kritik am Baureferenten und Gemeindepräsidenten Neuhausens in Bezug auf ein Bauprojekt im Neuhauser Dorfkern. Dieses sei «ein gutes Beispiel dafür, wie man mit den richtigen Namen, genügend Geld und Aussicht auf Wachstum, mehr Einwohner, mehr Steuern usw. die Gunst des Baureferenten gewinnen kann». Eine Woche später folgte ein Interview mit dem Kritisierten, in welchem dieser seinen Standpunkt darlegen konnte.

In seiner Beschwerde an den Presserat machte der Einwohnerrat geltend, die Geschäftsleitung des Schaffhauser Verlags Meier + Cie hätte den Journalisten der beiden Zeitungen verboten, weiter über diese Sache zu berichten. Der Verlag Meier verfüge zudem im Kanton Schaffhausen über ein faktisches Informationsmonopol, indem er «sämtliche Zeitungen und das Lokalradio» beherrsche. Damit werde der Meinungspluralismus verletzt.

Der Presserat weist die Beschwerde ab. Er fand keine Hinweise, dass der Verlag tatsächlich Einfluss auf die Berichterstattung der «Schaffhauser Nachrichten» genommen hätte oder gar ein Schreibverbot ausgesprochen hätte. Der Beschwerdeführer belegte seinen Vorwurf auch nicht. Sowohl «Schaffhauser Nachrichten» als auch «Neuhauser Woche» berichteten in mehreren Beiträgen über das Bauprojekt. Der Presserat betont, eine Redaktion entscheide frei, wann und in welchem Umfang sie über ein Thema berichte. Die beiden Blätter haben nicht gegen den Meinungspluralismus verstossen.

Der Presserat hält weiter fest, dass der Verlag Meier + Cie in der Region Schaffhausen zweifellos über eine regionale Vormachtstellung verfügt. Dennoch ist ein gewisser Pluralismus gegeben, denn es existieren Alternativen wie «schaffhauser az» und «Schaffhauser Bock», das Regionaljournal SRF sowie «Teletop» und «Radio Rasa». Aber Medien mit regionaler Vormachtstellung müssen besonders verantwortungsbewusst sein. Sie sollen bei der Publikation von Lesermeinungen besonders grosszügig sein.

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Effingerstrasse 4a
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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