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Media Service: Schweizer Presserat
Stellungnahme 63/2009 Parteien: Odermatt-Walter-Universität c. «Zentralschweiz am Sonntag» Beschwerde abgewiesen

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Interlaken (ots)

- Hinweis: Hintergrundinformationen können kostenlos im pdf-Format
     unter http://presseportal.ch/de/pm/100018292 heruntergeladen 
     werden -
Thema: Lauterkeit der Recherche / Recherchegespräche
Zusammenfassung
Keine Verschleierung des Berufs
Journalisten sind nicht verpflichtet, ihren Beruf zu nennen, wenn 
sie allgemein zugängliche Informationen einholen. Der Presserat hat 
eine Beschwerde der Odermatt-Walter-Universität gegen die 
«Zentralschweiz am Sonntag» abgewiesen. Diese beschwerte sich über 
einen Bericht von «Zentralschweiz am Sonntag». Der Autor des Berichts
habe sich beim ersten Kontakt mit der Universität nicht als 
Journalist zu erkennen gegeben. Zudem habe er beim darauffolgenden 
Recherchegespräch nicht offen gelegt, dass er die 
Odermatt-Walter-Universität in seinem Artikel als 
«Schein-Universität» bezeichnen werde.
Der Presserat kommt in seiner Stellungnahme zum Schluss, der 
Journalist habe beim ersten telefonischen Kontakt, bei dem es um 
allgemeine Informationen über das Studium ging, seinen Beruf nicht 
zwingend nennen müssen. Spätestens beim darauffolgenden 
Recherchegespräch mit einem Vertreter der Universität seien die 
Rollen für beide Seiten transparent gewesen. Der Autor des 
beanstandeten Berichts habe zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, er
plane einen Artikel zu zwei im Luzerner Kantonsrat hängigen 
politischen Vorstössen, welche die Verwendung der Bezeichnung 
Universität und die Vergabe von Doktor- und anderen akademischen 
Titeln einschränken wollen. Die Universität habe deshalb damit 
rechnen müssen, dass sich der Bericht kritisch mit ihr auseinander 
setzen würde. Hingegen sei der Journalist nicht verpflichtet gewesen,
die genaue Stossrichtung oder gar den Wortlauf seiner Kritik bereits 
im Voraus bekannt zu geben.

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT
CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE
CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA
Sekretariat/Secrétariat:
Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher
Bahnhofstrasse 5
Postfach/Case 201
3800 Interlaken
Telefon/Téléphone: 033 823 12 62
Fax: 033 823 11 18
E-Mail: info@presserat.ch
Website: http://www.presserat.ch

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