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Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses

Städteverband sagt Ja zum Bundesbeschluss über die Velowege

Bern (ots)

Der Schweizerische Städteverband unterstützt den direkten Gegenvorschlag zur Veloinitiative, der am 23. September 2018 zur Abstimmung kommt. Der Vorstand hat die Ja-Parole zum «Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege» gefasst. Mit der Verfassungsänderung werden Velowege in der Schweiz aus verkehrspolitischer Sicht mit den Fuss- und den Wanderwegen gleichgestellt. Zugleich bleiben Planung, Bau und Unterhalt der Velowege in der Hoheit der Städte, Gemeinden und Kantone.

Die Bevölkerung auf urbanem Gebiet wächst stetig. Umso wichtiger ist es, dass die Mobilität in den dicht besiedelten Räumen möglichst verträglich gestaltet ist und so zum Erhalt der hohen Lebensqualität in den Städten und Agglomerationen beiträgt. Diese sehen im Veloverkehr ein grosses Potenzial, um einen Teil der wachsenden Mobilitätsbedürfnisse auf ihrem Gebiet zu bewältigen. Die meisten Schweizer Städte setzen deshalb schon heute auf die Förderung des Veloverkehrs.

Trotz des verstärkten Engagements in den Städten und Agglomerationen sind heute viele Velowegnetze noch lückenhaft. «Es ist deshalb angezeigt, diese Herausforderungen koordiniert anzugehen, auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene», sagte Nationalrat Kurt Fluri, Präsident des Schweizerischen Städteverbandes, an der heutigen Medienkonferenz des Bundesrates in Bern. Aus diesen Gründen unterstützt der Städteverband den direkten Gegenvorschlag zur Veloinitiative, über den am 23. September abgestimmt wird.

Hoheit für Velowege bleibt bei Gemeinden und Kantonen

Aus gesamtverkehrlicher Sicht ist es heute unverständlich, weshalb der Veloverkehr in der Verfassung nicht dieselbe Berücksichtigung findet wie der Fussverkehr und das Wandern. Die Verankerung der Veloförderung in Artikel 88 der Bundesverfassung ermöglicht es dem Bund, sich vermehrt für den Veloverkehr einzusetzen. Konkret kann er Grundlagen erarbeiten und Massnahmen zur Anlage und Erhaltung von Velowegnetzen unterstützen und koordinieren. Gleichzeitig begrüssen die Städte, dass die Zuständigkeit für Planung, Bau, Unterhalt und Betrieb der Velowegnetze bei den Kantonen und Gemeinden bleibt. «Die Städte und Gemeinden können ihre Massnahmen zur Veloförderung damit weiterhin an die konkreten Bedürfnisse vor Ort anpassen», betonte Kurt Fluri. Die Förderung des Veloverkehrs bringt mehr Sicherheit und Platz auf den Strassen. Die Aufnahme der Velowege in die Verfassung kommt somit nicht nur den Velofahrerinnen und Velofahrern zugute, sondern allen Verkehrsteilnehmenden.

Weitere Informationen:

Nationalrat Kurt Fluri, Stadtpräsident Solothurn, Präsident
Schweizerischer Städteverband, Tel. 079 415 58 88.

Sami Kanaan, Stadtpräsident Genf, Vizepräsident Schweizerischer
Städteverband, Tel. 079 204 30 12.

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