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Gemeinde Grindelwald

Vorschriften über den Erstwohnungsanteil EWAP in Grindelwald

Grindelwald (ots)

Bericht des Kantons liegt vor - Stellungnahme der Gemeinde
Grindelwald
Vorgeschichte
Die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern hatte
im Mai 2008 eine Untersuchung angeordnet. Anlass für diese
Untersuchung waren Medienberichte, welche der Gemeinde Grindelwald
und dem Regierungsstatthalteramt Interlaken unkorrekte Behandlung der
Erstwohnungsanteilsvorschriften (EWAP) vorwarfen. Die Gemeinde
Grindelwald hat die unabhängigen Abklärungen des Sachverhaltes durch
den Kanton Bern begrüsst und vorbehaltlos unterstützt.
Ergebnisse
Der vorliegende Bericht sagt aus, dass 218 Baugesuche im Bezug auf
die Einhaltung von EWAP-Vorschriften geprüft worden sind. Dabei seien
bei 92 Gesuchen Fehler festgestellt worden.
Der Bericht stellt weiter fest, dass bei 110 von 250 Wohnungen die
EWAP-Anmerkung im Grundbuch fehlt. Dem Gemeinderat war dieser Umstand
bereits seit längerer Zeit bekannt. Die Untersuchungen im Auftrag des
Regierungstatthalters im Jahre 2003 hatten bereits auf diesen Umstand
hingewiesen. Die untersuchten Baubewilligungen verlangen als
Nutzungsbeschränkung eine Anmerkung in den Grundbuchblättern.
Gemeinde und Regierungsstatthalteramt sind sich bewusst, dass bis
2000 von falschen Zuständigkeiten zur Anmeldung beim Grundbuchamt
ausgegangen worden war. Diese gegenseitige Unsicherheit wurde in der
Folge bereinigt, verantwortlich war ab diesem Zeitpunkt diejenige
Partei, welche die Baubewilligung erteilte. Das erwähnte Gutachten
aus dem Jahre 2003 (zu Handen Regierungsstatthalteramt) sagte
deutlich aus, entscheidend und rechtsverbindlich seien die Auflagen
in der Baubewilligung. Eine Anmerkung im Grundbuch habe rein
deklaratorische Bedeutung. Dies mag auch der Grund sein, warum die
Gemeinde Grindelwald diese fehlenden Einträge nicht bereits ab 2004
mit Nachdruck zur Eintragung gefordert hatte. Die Fehlerquote sei zu
Beginn der untersuchten Periode hoch gewesen, habe sich im Verlaufe
der Jahre aber stark verbessert, bestätigt der vorliegende
Expertenbericht dennoch.
Der amtierenden Gemeinderat Grindelwald hatte bereits im März 2008
beschlossen, diese fehlenden Anmerkungen nachträglich eintragen zu
lassen. Diese Arbeiten mussten nun während der kantonalen
Untersuchung sistiert werden, da sämtliche relevanten Baugesuchsakten
nach Bern geschickt wurden. Das gleiche galt auch für die
Aufarbeitung der bereits bekannten fehlerhaften Fälle. Auch diese
Arbeiten mussten vorläufig unterbrochen werden.
Der vorliegende Bericht spricht im Weiteren von sechs Fällen,
welche nicht abschliessend beurteilt werden konnten. Die Gemeinde
Grindelwald ist bereit, zusammen mit den Experten diese Fälle genau
zu überprüfen. Der Bericht nennt diese Fälle nicht konkret, eine
Stellungnahme unsererseits ist daher zum heutigen Zeitpunkt nicht
möglich. Die Gemeinde Grindelwald verlangt deshalb von den Experten
eine detaillierte Auflistung der mangelnden Amerkungen aus den Jahren
2003 bis 2008, welche aufgrund der Praxisänderung nicht mehr hätten
vorkommen dürfen.
Wertung
Der Bericht kommt zum Schluss, dass keine Fälle auf ein
absichtliches Umgehen der EWAP-Vorschriften hinweisen. Vielmehr
anerkennen auch die Experten, dass die Materie an sich sehr komplex
ist. Auch sie mussten feststellen, dass sehr oft die Auslegung der
Vorschriften unterschiedlich beurteilt werden kann. Der amtierende
Gemeinderat von Grindelwald nimmt mit Beruhigung zur Kenntnis, dass
der Abklärungsbericht weder unredliche Absichten, noch Bevorteilungen
als Ursache der beschriebenen Fehler ausmacht.
Zukunft
Die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern
wendet sich mit den vorgeschlagenenen Massnahmen direkt an das
Regierungsstatthalteramt. Dabei handelt es sich um Prüfungs- und
Qualitätssicherungsaufträge gegenüber der Gemeinde Grindelwald. Diese
sollen sicherstellen, dass die Gemeinde die EWAP-Vorschriften strikte
einhält. Im Weiteren erhält das Regierungsstatthalteramt Interlaken
klare Zielvorgaben im Bereich Kontrolle.
Die Gemeinde Grindelwald unterstützt diese Massnahmen
vorbehaltlos. Die bereits getätigten Beschlüsse des Gemeinderates zu
Beginn dieses Jahres zielen exakt in die gleiche Richtung. Es müssen
zwingend Ausführungsbestimmungen für einen Auskauf der EWAP-Plicht
unter Einhaltung strenger Richtlinien erarbeitet werden. Ein
möglicher Erlös müsste zweckgebunden für die Schaffung von Wohnraum
für einheimische Personen zur Verfügung stehen. Eine durch den
Gemeinderat im Jahre 2007 zusätzlich in Auftrag gegebene Studie bei
Professor Markus Müller, Universität Bern, empfiehlt dieses Vorgehen
ebenfalls.
Schluss
Der Gemeinderat Grindelwald hat die Problematik erkannt und weiss,
dass Fehler passiert sind. Es liegt jedoch in keinem Fall ein
vorsätzliches Umgehen von Vorschriften vor, der Bericht zeigt dies
mit aller Deutlichkeit. Wir erwarten unsererseits von den kantonalen
Behörden Unterstützung bei den bevorstehenden Aufgaben, insbesondere
benötigen wir juristische Beratung bei der Erarbeitung von
Richtlinien zur Abwicklung von heiklen Fällen. Der Gemeinderat
Grindelwald stellt sich den anstehenden Aufgaben.

Kontakt:

Gemeindepräsidenten der Gemeinde Grindelwald
Emanuel Schläppi
Mobile: +41/79/350'90'60

Informationsbeauftragter
Geri Staudenmann
Tel.: +41/31/312'42'62

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