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Wirbelsäulenchirurgie: FMCH erfreut über Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichtes

Zürich (ots)

Die FMCH, der Dachverband der chirurgisch tätigen
Ärztinnen und Ärzte, hat den Entscheid des Zürcher
Verwaltungsgerichtes zur Situation am Spital Sanitas in Kilchberg mit
Genugtuung  zur Kenntnis genommen. Das Gericht hat eine Beschwerde
des Spital Sanitas und der beiden betroffenen Wirbelsäulen-Chirurgen
gutgeheissen und dem Rekurs aufschiebende Wirkung gewährt. Die
Wirbelsäulenchirurgen Karl Zweifel und und Andreas Panoussopoulos
dürfen somit weiter operieren und erwarten nun gespannt das Resultat
ihres Rekurses gegen das willkürlich anmutende Operationsverbot von
Wirbelsäulen-Operationen am Sanitas-Spital durch die Regierungsrätin
Verena Diener. Die FMCH und deren angeschlossenen chirurgischen
Fachgesellschaften unterstützen den Rekurs vorbehaltlos und hoffen,
dass doch noch eine konstruktive Lösung zustande kommt.
Die Gesundheitsdirektion Zürich hatte im Dezember 2006 dem Spital
Sanitas den Leistungsauftrag für Wirbelsäulen-chirurgie entzogen. Als
Grundlage für diesen Entscheid diente eine fragwürdige Studie mit
ebenso fragwürdigen Fallzahlen. Die FMCH hatte sowohl den Entscheid
als auch die Studie zuerst in einem Schreiben an Frau Regierungsrätin
Verena Diener, später auch in einer Pressemitteilung scharf
kritisiert. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat nun dem Rekurs des
Spital Sanitas seiner Wirbelsäulenchirurgen Karl Zweifel und Andreas
Panoussopoulos aufschiebende Wirkung gewährt. Zuvor verweigerte die
Zürcher Regierung dem Rekurs die aufschiebende Wirkung, weil ein
solcher "aussichtslos sei". Das hat nun das Verwaltungsgericht anders
gesehen: "Es stellt sich nämlich durchaus die Frage", schreibt das
Gericht, "ob das von der Gesundheitsdirektion verwendete Kriterium
der Fallzahlen an der Klinik den gesetzlichen Vorgaben von Bund und
Kantonen entspreche." Die FMCH, der Dachverband der chirurgisch
tätigen Ärztinnen und Ärzte, hat den Entscheid des Zürcher
Verwaltungsgerichtes mit Freude zur Kenntnis genommen. "Es zeigt
sich, dass eine verfehlte Gesundheitspolitik basierend auf
fragwürdigen Studien auch bei unseren Gerichten keinen Zuspruch
findet", meint Prof. Dr. Urban Laffer, Präsident der FMCH. "Von
unserer Seite her haben wir das Gespräch mit der Zürcher
Gesundheitsdirektorin gesucht, dieses wurde uns aber leider
verweigert. Wir hätten gerne unsere Daten und Fakten rechtzeitig
eingebracht. Dies hätte zu einer für alle Seiten befriedigenden
Lösung führen können, und nicht zu einer Niederlage vor dem
Verwaltungsgericht." An der Kritik am Entscheid der Zürcher
Gesundheitsdirektion haben sich folgende Organisationen beteiligt:
Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK), Schweizerische Gesellschaft für
Orthopädie und Traumatologie (SGO), Zürcher Belegärztegesellschaft
des Kantons Zürich, Ärztegesellschaft Zürich (AGZ), Schweizerische
Patientenorganisation (SPO) und eben auch die FMCH.
Die FMCH, der Verband chirurgisch tätiger Ärzte in der Schweiz,
wurde am 18. September 2004 in Bern gegründet. Gründer waren 12
chirurgische Fachgesellschaften (und die Anästhesisten) und deren
3'400 Mitgliedern. Seit dieser Gründung bildet die FMCH nunmehr den
Dachverband der Schweizer Chirurgen und wurde damit zu einem der
wichtigsten Gesprächspartner in sämtlichen Gesundheitsfragen. Heute
gehören der FMCH 15 Fachgesellschaften mit über 5'000 chirurgisch
tätigen Ärztinnen und Ärzte an.

Kontakt:

Geri Staudenmann
Tel.: +41/32/345'24'44
Fax: +41/32/345'24'48

Wir sind Ihnen gerne auch behilflich bei der Vermittlung eines
Interviews.

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