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Steinfabrik-Areal

Bundesgerichtsurteil: Steinfabrik-Areal - rechtlich alles klar

Pfäffikon (ots)

Die Korporation Pfäffikon und ihr Präsident
Ulrich K. Feusi haben vor Bundesgericht vollumfänglich Recht
bekommen. Nach einem zweieinhalb Jahre langen Rechtsstreit kann das
über 50'000 Quadratmeter grosse Steinfabrik-Areal gemäss klarem
Beschluss der Korporationsgemeinde an den Architekten und Unternehmer
Ulrich K. Feusi umgehend im Baurecht abgetreten werden. Aus
rechtlicher Sicht steht also zurzeit einer Bebauung des Areals nichts
mehr im Wege. Die staatsrechtliche Beschwerde des früheren
Ratsschreibers Herbert Feusi-Gstöhl - er war selber Mitinteressent -,
die sich gegen das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz richtete,
wurde in allen Punkten abgewiesen, soweit darauf überhaupt
einzutreten war.
Alt Ratsschreiber Herbert Feusi-Gstöhl hatte wegen Verletzung des
rechtlichen Gehörs, des Willkürverbots, des Anspruchs auf freie
Willensbildung und der Eigentumsgarantie geklagt. Die Einladung und
Durchführung der ausserordentlichen Korporationsversammlung, das
Vorgehen, die Transparenz über Zahlen und Fakten, die
Versammlungsführung und die Beschlüsse sind gemäss
Bundesgerichtsurteil in keinem Punkt zu bemängeln.
Eine erste Abgabe des Areals im Baurecht, welches die
Korporationsbürger 2004 beschlossen hatten, war im März 2005 vom
Schwyzer Verwaltungsgericht aus formalen Gründen aufgehoben worden.
Im Mai 2005 entschied darauf eine ausserordentliche Versammlung der
Korporation Pfäffikon erneut mit einer noch deutlicheren Mehrheit von
257 gegen 33 Stimmen, ihrem Präsidenten Ulrich K. Feusi das
Steinfabrik-Areal zu einem Baurechtszins von 30 Franken pro
Quadratmeter während einer Nutzungsdauer von 99 Jahren zu übertragen.
Dagegen erhoben sechs Korporationsbürgerinnen und
Korporationsbürger insgesamt drei Beschwerden an das Schwyzer
Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht erachtete die Abgabe des
Areals aber als rechtsmässig und wies alle drei Beschwerden am 28.
Februar dieses Jahres ab.
Einzig Mitinteressent Herbert Feusi-Gstöhl zog den Fall ans
Bundesgericht weiter, die zwei andern Parteien verzichteten darauf.
Darunter befand sich auch die Korporationsbürgerin Irene
Herzog-Feusi. Sie versucht im Moment auf politischem Wege mit einer
Umzonungs-Initiative, eine Bebauung des Steinfabrik-Areals zu
verhindern, ein Vorgehen, welches gemäss Urteil des Schwyzer
Verwaltungsgerichtes vom 21. Januar 2006 nicht zuletzt dazu dient,
den von der Korporationsgemeinde gefällten demokratischen Entscheid
zu durchkreuzen und den Abschluss des Kaufrechtsgeschäftes mit Ulrich
K. Feusi zu verhindern. Die Abstimmung über die Umzonungsinitiative
findet am kommenden 26. November statt.
Der Beschwerdeführer Herbert Feusi-Gstöhl rügte vor allem auch
eine Verletzung des Anspruchs auf freie Willensbildung. Das
Bundesgericht urteilte jetzt, der Bericht der Korporationsverwaltung
habe die Stimmbürger "umfassend über die Baurechtszinsofferten bzw.
-schätzungen informiert", in denen sich die unterschiedlichen
Landwertschätzungen niederschlugen. Zudem hätten die
Korporationsbürger die Rückweisungsanträge derart deutlich verworfen,
dass die Möglichkeit eines anderen Ausgangs selbst bei zusätzlicher
Information durch den Beschwerdeführer nicht ernsthaft in Betracht
falle. Es könne namentlich nicht Sache des Bundesgerichtes sein, im
Anschluss an eine Korporationsgemeinde zu überprüfen, "ob die
Mehrheit der Korporationsbürger wirtschaftlich angemessen entschieden
habe".
Schon das Verwaltungsgericht hielt in seinem vorinstanzlichen
Urteil fest, dass durch die Vergabe des Areals an Ulrich K. Feusi die
Vermögenssubstanz nicht tangiert werde, die Ertragskraft gegenüber
dem Ist-Zustand aber erheblich gesteigert werde. Es lägen keine
Anhaltspunkte für ein Missverhältnis zwischen Baurechtszins und
Gegenleistung vor. Im gleichen Sinn äusserte sich vorgängig der
Vorsteher des Justizdepartements, Regierungsrat Peter Reuteler, in
der Vernehmlassung.
Ulrich K. Feusi, der sich durchaus der Brisanz des Geschäftes
bewusst war, da er zum einen Korporationspräsident, zum andern
zukünftiger Bauherr war, freut sich über das Bundesgerichtsurteil:
"Es tut gut, durch das höchste Gericht Recht zu bekommen, besonders,
wenn man sieht, wie im Moment anonym in der Öffentlichkeit gegen mich
und meine Pläne für das Steinfabrik-Areal diffamierend gehetzt wird."
Auch dahinter steckt der vom Bundesgericht nunmehr deutlich in die
Schranken gewiesene Beschwerdeführer und ehemalige Mitinteressent
Herbert Feusi-Gstöhl.

Kontakt:

Ulrich K. Feusi
Präsident Korporation Pfäffikon und Baurechtsnehmer Steinfabrik-Areal
Tel.: +41/55/415'10'10

Urs Wild
Bauverwalter Korporation Pfäffikon
Tel: +41/79/746'37'09