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Alleinerziehende wehren sich gegen Sozialabbau an Kindern im Kanton Thurgau

Bern/Zürich (ots)

Der Grosse Rat des Kantons Thurgau berät am
Mittwoch ein Gesetz über die Inkassohilfe und die Bevorschussung von
Kinderalimenten, das Kinder in Einelternfamilie im Thurgau schlechter
stellen soll als in der gesamten übrigen Deutschschweiz. Dagegen
wehrt sich der SVAMV als Dachverband der Alleinerziehenden und
fordert den Grossen Rat auf, diesem Ansinnen eine Abfuhr zu erteilen.
Konkret soll mit dem neuen Gesetz die Hilfe durch die Gemeinden
eingeschränkt werden, wenn Väter (oder Mütter) ohne Kinderbetreuung
die Alimente an ihre Kinder nicht zahlen wollen. Bisher haben die
Gemeinden in einem solchen Fall sowohl beim Inkasso geholfen wie die
ausstehenden Alimente bevorschusst. Damit wurde der Einelternfamilie
ermöglicht, ihren finanziellen Verpflichtungen weiterhin nachkommen
zu können.
Neu wollen nun die Thurgauer Regierung und eine Mehrheit der
vorberatenden Kommission diese Bevorschussung einstellen, wenn keine
Aussicht auf Rückzahlung besteht. Die Kommission hat den
regierungsrätlichen Vorschlag zwar dahin abgeändert, dass die
Bevorschussung erst nach vier Jahren eingestellt wird.
Aber auch damit werden letztlich Kinder dafür bestraft, dass sich
ein Elternteil vor seiner Verantwortung drückt. Solche Kinder einfach
in die Abhängigkeit von der Sozialhilfe zu schicken, ist ein
trauriges Ansinnen und passt schlecht zu einem Kanton, der
gleichzeitig mit erheblichem finanziellen Aufwand sein Image
aufpolieren möchte und sich seiner Kinderfreundlichkeit rühmt.
Der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter
SVAMV wehrt sich entschieden gegen den geplanten Abbau der Hilfe für
genau diejenigen Kinder, die sowieso schon am meisten von Armut
betroffen sind. Er fordert deshalb die Mitglieder des Thurgauer
Parlaments auf, nicht auf das vorgeschlagene Gesetz einzutreten.

Kontakt:

Anna Hausherr
Zentralsekretärin SVAMV
3000 Bern
Tel.: +41/31/351'77'71
Mobile: +41/79/758'94'48

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